Pendler haben wieder einen Grund auf Besserung zu hoffen: Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nun muss die Politik über die Zukunft des Pendlergeldes entscheiden.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat soeben entschieden, dass die derzeitige Regelung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, da diese den Grundsatz der Gleichbehandlung angreift. Künftig soll über die Erstattung der Wegkosten noch einmal neu geurteilt werden.

Die ab heute alte Regelung, die seit Anfang 2007 galt, legte fest, dass die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden konnte. Damals hatte der Bundesfinanzhof diese Kürzung jedoch für grundgesetzwidrig gehalten und den Streit um die Pendlerpauschale dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt.

Demnach haben die rund 15 Millionen Betroffene zunächst Anspruch darauf, dass ihre Wegekosten von je 30 Cent pro Kilometer zum Arbeitsplatz rückwirkend steuermindernd berücksichtigt werden.

Doch noch ist nichts über den weiteren Umgang mit der Pendlerpauschale entschieden. Es könnte sein, dass sich die Bundesregierung einen Teil der Steuerrückzahlungen in Höhe von rund fünf Milliarden Euro in einer Neuregelung zurückholt, falls sie die Pauschale rückwirkend niedriger ansetzt.

Schnell ans Finanzamt wenden

Betroffene Steuerzahler sollten sich nach dem Urteil zur Pendlerpauschale möglichst schnell an das Finanzamt wenden. Wer in seiner Steuererklärung für 2007 die Pendlerpauschale nicht vollständig eingetragen hat, müsse dies nachmelden, sagte der Bundesgeschäftsführer des Bunds der Steuerzahler, Rainer Holznagel. Dazu reiche ein formloses Schreiben oder ein Anruf beim zuständigen Finanzamt. Für die Nachmeldung gebe es keine Frist. Es sei aber besser, nicht zu lange zu warten, um eine Rückzahlung in jedem Fall problemlos zu erhalten.

Dann werde eine Änderung der Steuerfestsetzung vorgenommen und zu viel gezahlte Steuern würden erstattet. Wer die Pendlerpauschale in der Steuererklärung für 2007 bereits eingetragen hat, erhält sein Geld dagegen vom Finanzamt automatisch ausgezahlt, wie das Bundesfinanzministerium bereits mitgeteilt hat.

Steuerzahler konnten die Pendlerpauschale für 2007 eintragen. Diese wurde aber von den Finanzämtern vorerst nicht berücksichtigt. Zuerst sollte das Urteil des Verfassungsgerichts abgewartet werden.