Wer eine Patientenverfügung aufsetzen will, sollte sich genau überlegen, für welche Situation, in der er sich nicht mehr selbst äußern kann, welche Behandlung erwünscht ist - und welche nicht. Dabei lohnt es sich, den Rat eines Arztes oder Anwalts einzuholen. Für die genauen Formulierungen empfiehlt es sich, auf Textbausteine zurückzugreifen, wie sie das Bundesjustizministerium verfasst hat ( www.bmj.bund.de ) oder wie sie auf dem Portal zur Medizinethik stehen ( www.medizinethik.de/verfuegungen.htm ). Aufgeschrieben werden sollte, für welche Fälle die Verfügung gelten soll. Dabei kann nach verschiedenen Stadien der Krankheit unterschieden werden, damit die Entscheidungen etwa nur greifen, wenn der Betroffene wirklich im Sterben liegt. Anschließend soll festgelegt werden, welche ärztlichen Maßnahmen in der beschriebenen Situation noch gewünscht werden. Das Justizministerium rät dazu, persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum Leben und Sterben und religiöse Anschauungen aufzuschreiben, die als Interpretationshilfe dienen können.

Wichtig ist es außerdem, für den Fall der Fälle einen Betreuer zu bestimmen, dem eine Vorsorgevollmacht erteilt wird. Empfohlen wird, die Verfügung regelmäßig zu aktualisieren.