Wer schon einmal eine Patientenverfügung ausgefüllt oder einem Angehörigen dabei Hilfestellung geleistet hat, weiß, wie belastend das sein kann.

Wer schon einmal eine Patientenverfügung ausgefüllt oder einem Angehörigen dabei Hilfestellung geleistet hat, weiß, wie belastend das sein kann. Schließlich geht es um nichts weniger als um die Regelung des eigenen Todes. Eine Patientenverfügung ist der Versuch, das eigene Ende vorherzusehen, und die Schritte dafür festzulegen. Weil es aber über den Lauf des Lebens letztlich keine Gewissheit geben kann, wird die Patientenverfügung für den Betroffenen eben nur ein Versuch dessen bleiben müssen.

Die Last der Entscheidung wird dabei weitergegeben an die eingesetzten Betreuer oder Bevollmächtigten und natürlich an die Ärzte. Sie müssen im Ernstfall entscheiden, wann genau der Punkt erreicht ist, an dem die Möglichkeiten der modernen Medizin vom Segen zum Fluch werden. Dabei können sie erleichtert sein, wenn die vom Patienten beschriebene Konstellation eintrifft, oder einfach nur hoffen, dass sie in dessen Sinne handeln.

Diese Last zu mindern ist der gute Grundgedanke, der hinter dem Bestreben der Parlamentarier steht, Patientenverfügungen strenger zu regeln. Genaue gesetzliche Vorschriften geben allen Handelnden eine Rechtssicherheit - aber eben auch ein so striktes Korsett, dass sie vielleicht für den Tod entscheiden müssen, wo noch Leben möglich wäre. Der Weg zur Sterbehilfe ist dann ganz kurz.

Die Energie, die die Parlamentarier seit Jahren in die Lösung dieser wahrlich vertrackten Frage stecken, sollten sie vielmehr in die Aufklärung über die derzeitige Situation investieren. Die ist nämlich sehr gut. Die Ärzte fühlen sich entgegen vielen Vorurteilen an Patientenverfügungen gebunden. Sie müssen nur möglichst genau sein. Formulierungshilfen und Unterstützung gibt es dafür bei Kirchen, Verbänden und der Regierung. Wer dafür die Kraft aufbringt, hilft sich selbst und seinen Angehörigen am meisten.