Die Deutsche Hospiz-Stiftung kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf. Die Frage der Fürsorge komme darin zu kurz. Der Entwurf sei in manchen Punkten oberflächlich. Trotzdem drängt die Stiftung darauf, dass der Bundestag eine Regelung findet. Das tun auch Ärzte wie der Münchner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio. Er beklagte die mangelnde Rechtssicherheit. Patienten hätten Angst, am Lebensende einer aus ihrer Sicht gnadenlosen Apparatemedizin ausgeliefert zu werden. Auf der anderen Seite hätten viele Ärzte Angst, juristisch belangt zu werden, wenn sie nicht alles Denkbare tun, um das Leben doch noch zu verlängern. Auch die Gießener Strafrechtlerin Gabriele Wolfslast hält eine gesetzliche Regelung für Patienten wie Ärzte für überfällig. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer, sprach sich gegen eine gesetzliche Regelung aus: "Die Situation eines jeden Menschen am Lebensende ist komplex und sehr individuell. Ein Gesetz kann unmöglich jeden dieser Einzelfälle regeln." Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) lehnt den Entwurf ebenfalls ab. Der zuständige Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl forderte eine zusätzliche Prüfung der Verfügung durch einen Betreuer. Der im Voraus verfügende Wille über lebensverlängernde Maßnahmen dürfe nicht eins zu eins mit dem aktuellen Willen gleichgesetzt werden.