Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen die Bürgerrechte in Deutschland gestärkt: Es setzte der automatischen Erfassung von Autokennzeichen enge Grenzen. Die Karlsruher Richter erklärten gestern entsprechende Regelungen der Länder Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig. Nach Ansicht des Ersten Senates sind die Ländergesetze schwammig formuliert. Datenschützer, Bürgerrechtler, Polizeigewerkschaften, der ADAC und die Opposition auf Bundesebene begrüßten das Urteil. Hessen und Schleswig-Holstein stoppten sofort den Einsatz der Kennzeichenlesegeräte.

Mit der Entscheidung hatte die Verfassungsbeschwerde von drei Autofahrern aus Hessen und Schleswig-Holstein Erfolg. Mehrere andere Bundesländer werden ihre Gesetze wahrscheinlich nachbessern müssen. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, mit den beiden Landesgesetzen könnten ohne Anlass und Zweckbestimmung Kennzeichen massenhaft erfasst werden. Das Gericht stellte fest, dass zwar in die Grundrechte von Bürgern eingegriffen werden darf. Dies müsse jedoch gesetzlich klar formuliert sein.