Die Bürger in Deutschland können sich offensichtlich darauf verlassen, dass ihre Persönlichkeitsrechte auch in Zeiten ausgeklügelter elektronischer Überwachungssysteme gewahrt sind. Denn der oberste Datenschützer in diesem Land ist das Bundesverfassungsgericht. Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen haben die Karlsruher Richter Gesetze kassiert, die massenhafte Überwachung ermöglichen. Erst die Online-Durchsuchung, jetzt den Videoabgleich von Autokennzeichen.

Wohlverstanden - das Verfassungsgericht ist nicht grundsätzlich dagegen, dass die Polizei Autokennzeichen elektronisch erfasst und diese Daten verwendet. Nur müssen die Voraussetzungen dafür und die Grenzen klar definiert sein. Und genau hier liegt der Kritikpunkt des Gerichts. Die Landesgesetze zum Videoabgleich von Autokennzeichen aus Schleswig-Holstein und Hessen sind zu unpräzise gehalten. Ähnlich war es auch beim Gesetz zur Online-Durchsuchung aus Nordrhein-Westfalen.

Die Karlsruher Richter unterscheiden sehr wohl zwischen der Notwendigkeit neuer Fahndungsmethoden vor dem Hintergrund neuer Technologien und der daraus resultierenden Gefahr für unbescholtene Bürger. Denn ist ein Gesetz zur elektronischen Fahndung nicht ausreichend präzise formuliert, schafft es die Möglichkeit der Massenüberwachung. Im Fall des Scannens von Autokennzeichen käme noch ein Bewegungsbild hinzu.

Sorgen bereitet, dass die Verfassungsrichter bei den beanstandeten Landesgesetzen feststellen, sie seien bewusst schwammig formuliert. Damit darf den Innenministerien der so gescholtenen Länder getrost Vorsatz für das massenhafte Ausspionieren ihrer Bürger unterstellt werden. Umso wichtiger ist es, dass die Verfassungshüter auch in Zukunft ein waches Auge haben und dass couragierte Bürger den Weg nach Karlsruhe nicht scheuen.