Eine Patientenverfügung sollte immer individuell verfasst werden, damit sie den Willen des Verfassers möglichst eindeutig zum Ausdruck bringt. Allerdings bieten Kirchen, Ärzte- und Notarkammern sowie Patientenorganisationen (siehe Vorschlag links) entsprechende Textbausteine an. Mehr als 200 dieser Orientierungshilfen hat die Ruhr-Universität Bochum im Internet veröffentlicht: www.medizinethik.de/verfuegungen.htm.

Vor dem Abfassen sollten sich Betroffene ärztlichen oder juristischen Rat holen. Pauschale Angaben wie "Ich schließe grundsätzlich künstliche Beatmung aus" könnten dazu führen, dass lebensrettende oder leidensmindernde Maßnahmen unterbleiben.

Hilfreich ist es laut Bundesjustizministerium, wenn eine Patientenverfügung die Wertvorstellungen des Verfassers enthält. Dies erleichtere Ärzten die Auslegung in unklaren Situationen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Die Patientenverfügung sollte schriftlich niedergelegt und unterschrieben sowie regelmäßig aktualisiert werden.