HAMBURG. Erklärt das Bundesverfassungsgericht die vorgezogenen Wahlen für rechtmäßig, wird am 18. September gewählt. Auf Grund der Einspruchsfristen kann sich die Entscheidung bis zum 25. August hinauszögern. Die Drucklage der Stimmzettel erfolge dann ab dem 26. August, teilte das Büro des Bundeswahlleiters dem Hamburger Abendblatt mit. Briefwahlunterlagen sollten jetzt schon angefordert werden. In Deutschland gemeldete Wahlberechtigte, die sich im Ausland befinden, müßten dies mündlich oder schriftlich (nicht per Telefon) bei der Gemeindebehörde tun.

Deutsche mit Wohnsitz im Ausland müssen sich zudem bis zum 28. August in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde eintragen lassen. "Dabei ist zu beachten, daß auch für diejenigen Deutschen im Ausland, die bereits bei einer vorhergehenden Bundestagswahl einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben, für die Bundestagswahl 2005 erneut ein entsprechender Antrag erforderlich ist", sagte der Bundeswahlleiter Johann Hahlen.

Antragsformulare gibt es bei den deutschen Botschaften und Konsulaten, beim Bundeswahlleiter (Anschrift: Datenerfassung für den Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Postfach 170377, 53029 Bonn), bei den Kreiswahlleitern oder unter www.bundeswahlleiter.de im Internet. Alle Stellen seien um die rechtzeitige Zusendung der Wahlunterlagen bemüht. Eine hundertprozentige Versendung könne jedoch nicht gewährleistet werden, so die Auskunft aus dem Büro des Wahlleiters.