Die Tabaksteuer ist nach der Mineralölsteuer die für den Bundesfinanzminister ertragreichste Verbrauchssteuer. Sie muss für Tabakwaren (Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Rauchtabak) und Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabakersatzstoffen bestehen, gezahlt werden. Sie wird von der Bundeszollverwaltung erhoben und steht dem Bund zu. Entrichtet wird die Tabaksteuer von den Herstellern beziehungsweise Importeuren. Sie bringen auf den Verkaufspackungen Steuerzeichen an und geben den Aufpreis an die Verbraucher weiter. Die Geschichte der Tabaksteuer reicht in Deutschland bis ins 17. Jahrhundert zurück. Heute kommen rund 96 Prozent der Einnahmen aus steuerlichen Belastungen der Zigarette.