Im Berufungsprozess plädiert nun ein Nebenkläger für eine erneute Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits lebenslang gefordert.

Perugia. Der Berufungsprozess gegen die Amerikanerin Amanda Knox schlug am Montag wieder hohe Wellen. Die Nebenkläger im Berufungsprozess der wegen Mordes verurteilten 23-Jährigen haben am Montag erneut eine Verurteilung der Angeklagten gefordert. Die Anwälte der Familie des Opfers erklärten in Perugia, mit dem Urteil aus der ersten Instanz sei „die Wahrheit bereits gefunden“ worden, berichteten italienische Medien. Vor zwei Jahren waren Knox und ihr damaliger italienischer Freund Raffaele Sollecito (27) für den Mord an der Britin Meredith Kercher zu 26 und 25 Jahren Haft verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Sonnabend eine lebenslange Haft gefordert. Der Anwalt des Barmanns Patrick Diva Lumumba verlangte am Montag ebenfalls eine Verurteilung von Knox. Der Kongolese hatte zwei Wochen im Gefängnis gesessen, weil die Amerikanerin ihn als Täter bezeichnet hatte.

Fall Amanda Knox: Weiter Debatte um DNA-Beweise

„Lumumba ist Amandas zweites Opfer“, sagte der Anwalt des Kongolesen, Carlo Pacelli. „Amanda hat einen Unschuldigen verleumdet, nur um selbst nicht entdeckt zu werden – eine ganz klassische Methode.“ Sein Mandant sei durch sie wirtschaftlich, privat und psychisch geschädigt worden, so Pacelli. Eine genaue Formulierung seiner Forderungen behielt sich der Anwalt für einen Zivilprozess vor.

Die 21-jährige Austauschstudentin Meredith Kercher war am 2. November 2007 in ihrer und Knox’ gemeinsamer Wohnung in Perugia ermordet aufgefunden worden. Kercher war vergewaltigt worden, man hatte ihr die Kehle durchgeschnitten, ihr Körper war von mehr als 40 Messerstichen übersät.

„Wir sind hier, um für ein gerechtes Urteil einzutreten“, erklärte Francesco Maresca, Anwalt der Familie des Opfers. Der Familie waren in erster Instanz 4,4 Millionen Euro Entschädigung zugesprochen worden.

Die Verteidigung, die an diesem Dienstag mit ihrem Plädoyer antreten sollte, hatte in den vergangenen Monaten versucht, DNA-Beweise zu entkräften. Von ihr beauftragte Gutachter kamen zu dem Schluss, die Spurensicherung habe wissenschaftliche Verfahren nicht angemessen angewendet. Die Staatsanwälte wiesen dies als „Verfälschung der Realität“ zurück. Das Urteil wird Anfang Oktober erwartet. (dpa)