Berlin. Das Heizungsgesetz wird überarbeitet. Doch Experten bemängeln weitere Punkte. Wo die Ampel-Koalition jetzt Hausaufgaben bekommen hat.

Befriedigend lautet das Urteil der Experten über die Arbeit der Bundesregierung nach viermonatigen Verhandlungen zum Heizungsgesetz. Anfang März war der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus dem Bundeswirtschaftsministerium durchgesickert. Seitdem wurde an den Ausführungen von Robert Habeck (Grüne) und Klara Geywitz (SPD) herumgefeilt.

An diesem Montag hatten Mietervertreter, Expertinnen aus den Kommunen und der Energiewirtschaft, Geschäftsführer aus dem Sanitär- und Heizungsbereich und andere erneut die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge zum Gesetz abzugeben. Der Grundtenor: Der neue Entwurf ist besser als die erste Version, aber es gibt immer noch Verbesserungsbedarf.

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1. Unsicherheit beim Gebäudewärmenetz

So kritisierte die Geschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae (Grüne), dass es noch unklare Rechtsbegriffe im Gesetz gibt, wie zum Beispiel, dass 16 Häuser ein Gebäudewärmenetz bilden. Die Zahl sei völlig willkürlich gewählt, eindeutiger wäre eine Formulierung, die sich auf den räumlichen Zusammenhang mehrerer Häuser bezieht.

2. Härtefallregelung für Mieter

Die Experten kritisierten außerdem, dass die geplante Härtefallregelung für Mieter, die für den Heizungstausch von Vermietern zur Kasse gebeten werden, keine genaue gesetzliche Definition habe. „Man müsste das im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgestalten, aber das schaffen wir zeitlich nicht mehr“, sagte einer der Sachverständigen. Nach wie vor ist nicht klar, ob Mieter aufgrund der zu hohen Kalt- oder Warmmiete einen Härtefall beantragen können.

Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, warnte, dass besonders Familien mit Kindern, die zur Miete wohnen, stark belastet würden. Denn Familien lebten oft auf über 92 Quadratmetern und zahlten damit pro Quadratmeter mehr, wenn ihre Vermieter in eine neue Heizung investieren.

Die Vermieter dürfen die Miete innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Der Mietervertreter warf den Vermietern allerdings vor, dass sie häufig auf staatliche Förderung verzichteten und die Kosten für Renovierungen direkt auf die Mieter umlegen: „Das muss sich ändern. Wer Fördergelder nicht in Anspruch nimmt, muss Nachteile haben, sonst werden wir viele Hunderte von Euro an Mieterhöhungen erleben“, forderte Bartels.

3. Heizungsbauer wollen eine Frist streichen

Handwerksvertreter Helmut Bramann, vom Zentralverband Sanitär Heizung und Klima, will aufgrund knapper Kapazitäten bei den Heizungsbauern eine Frist aus dem Gesetz streichen lassen. Bisher gelten für neue Gas- und Ölheizungen, die vor dem 19. April 2023 gekauft und bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 in Betrieb genommen werden, nicht die strengeren Vorgaben von mindestens 65 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien.

„Jetzt müssen womöglich Aufträge rückabgewickelt werden“, sagte Bramann. Eigentümer, die aufgrund des Durcheinanders beim Heizungsgesetz in Torschlusspanik geraten sind und noch schnell eine neue Öl- oder Gasheizung gekauft haben, stünden 2024 ohne Heizung da.

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4. Mehr Anreize für Wärmepumpen schaffen

Markus Staudt vom Verband der Deutschen Heizungsindustrie, warnte, dass Deutschland ohne weitere Anreize das Ziel von 500.000 neuen Wärmepumpen im nächsten Jahr „krachend“ verfehlen wird. Die Antragszahlen seien 2023 stark zurückgegangen, Grund seien Unklarheiten beim Heizungsgesetz. „Die Verbraucher brauchen Anreize, damit sie investieren“, sagte Staudt.

Am Mittwoch berät der Bundestag im Ausschuss für Klimaschutz und Energie erneut über das Heizungsgesetz und wollen versuchen, die Anregungen der Experten noch einzuarbeiten.