Der 80-jährige Karl-Heinz G. ist wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt. Im Sommer 2009 raste er in eine Menschenmenge.

Arnsberg/Menden. Mit gesenktem Blick betritt der alte Mann den Gerichtssaal und lässt das Blitzlichtgewitter der Fotografen teilnahmslos über sich ergehen. Für den 80-jährigen Karl-Heinz G. ist dieser Freitagmorgen wahrscheinlich der schrecklichste Tag seines Lebens. Der frühere Schweißer, der nach eigener Aussage nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, steht als Angeklagter vor dem Landgericht Arnsberg. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten, weil er im Sommer 2009 im sauerländischen Menden mit seinem Wagen in einen Schützenumzug gefahren war. Dabei wurden drei Menschen getötet und etwa 50 zum Teil schwer verletzt.

Mit tränenerstickter Stimme bedauert der gebrochen wirkende Mann zum Prozessauftakt das Geschehen: "Es tut mir unendlich leid, was ich so vielen Menschen zugefügt habe. Was da passiert ist, kann man nie wieder gut machen." Und er fügt hinzu: "Ich habe mich doch immer korrekt benommen und mir nie etwas zuschulden kommen lassen." Doch an jenem 19. Juli 2009 geschieht das auch für den Angeklagten immer noch Unfassbare.

Mit seinem Mercedes schert er aus der Fahrzeugschlange hinter dem Umzug des Sankt-Hubertus-Schützenvereins aus und rast mit geschätzten mehr als 60 Stundenkilometern in die Menschenmenge. Erst als der Wagen mit einem Polizeifahrzeug und einem abgestellten Auto eines Zuschauers zusammenstößt, wird die Amokfahrt gestoppt. Augenzeugen berichten nach dem Unglück von Menschen, die regelrecht durch die Luft geschleudert worden seien.

Angeklagter erinnert sich nicht an Amokfahrt

Wie es zu dem Unfall kommen konnte, bleibt auch am ersten Verhandlungstag ungeklärt. Der Angeklagte hat nach eigener Aussage keine Erinnerung an den Vorfall. Er wisse nur noch, dass er aus der Fahrzeugschlange nach links herausgefahren sei. Seine Frau, die mit im Wagen saß, habe noch von einem "merkwürdigen Geräusch" des Autos gesprochen. Der Vorsitzende Richter Willi Erdmann fragt behutsam nach und spricht auch mit Blick auf die neun Nebenkläger - Verletzte und Angehörige der Toten - von den "besonderen Belastungen" des Verfahrens für alle Prozessbeteiligten.

"Was dann passiert ist, weiß ich nicht", setzt G. seine Einlassung fort. Seine nächste Erinnerung sei, dass er auf einer Mauer sitze, von einem Sanitäter betreut werde und sein demoliertes Auto sehe. Was aber genau geschehen sei, habe er erst im Krankenhaus von seiner Tochter und seinem Schwiegersohn erfahren. Die Ehefrau hatte bei der Amokfahrt nach einer früheren Aussage die Hände vors Gesicht gehalten.

Angehörige berichten von Wahrnehmungs-Aussetzern

Gutachten stellten dazu fest, dass der Unfallwagen - ein Automatikmodell - keine technischen Mängel aufwies. Auch die Fahrtüchtigkeit des Angeklagten war demnach zumindest krankheitsbedingt nicht beeinträchtigt. Polizei und Staatsanwalt gehen von einem tragischen Unfall aus und schließen einen Vorsatz aus. Der Angeklagte räumt vor Gericht ein, seit dem Vorjahr unter gelegentlichen Wahrnehmungs-Aussetzern zu leiden. "Du sitzt da wie so'n Dösigen", habe seine Frau einmal zu ihm gesagt. "Ich habe dann überlegt, was sie wohl meint." Die als Zeugin geladene Tochter bestätigt diese Einschätzung. Bei der Goldenen Hochzeit ihrer Eltern etwa habe sie an ihrem Vater einmal einen apathischen und starrem Blick bemerkt. Als sie ihn darauf angesprochen habe, habe er sie aber nur verständnislos angeblickt.

Die tragische Unfallfahrt, so wird beim Verfahrensauftakt deutlich, hat auch das Leben des Ehepaars G. zerstört. Nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus verließ G. seine Heimatstadt Menden, in der er sein ganzes Leben verbracht hatte. Zunächst wohnte er dann bei seiner Tochter in Dortmund, weil seine Frau wegen der Ereignisse in eine Klinik kam.Der erste Geschäftsführer des Schützenvereins Sankt-Hubertus, Rüdiger Morena, zeigt sich von der Reue des Angeklagten beeindruckt. "Das war ein großes Zeichen von Stärke", sagt er im Anschluss. Für den Verein, die Hinterbliebenen und alle Betroffenen sei es "wichtig, dass er sich entschuldigt hat".

Insgesamt 25 für den Prozess geladene Zeugen sollen nun helfen, die Umstände der Unglücksfahrt zu klären. Das Gericht hat zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 30. November angesetzt. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft.