Gentechnische Lebensmittel müssen in der EU gekennzeichnet sein. Das gilt nicht nur, wenn das Produkt selbst ein gentechnisch veränderter Organismus...

Gentechnische Lebensmittel müssen in der EU gekennzeichnet sein. Das gilt nicht nur, wenn das Produkt selbst ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) ist, sondern auch, wenn es aus oder mit GVO hergestellt wurde. Das betrifft zum Beispiel Sojamilch und Maiskeimöl oder Joghurt, der gentechnisch veränderte Bakterien enthält. Auch Zusatzstoffe wie der Emulgator Lecithin (E 322) oder Sirup (Maltit, Sorbit) aus transgenem Mais erfordern entsprechende Hinweise. Sie stehen auf Verpackungen mit Zutatenlisten jeweils hinter der entsprechenden Zutat oder als Fußnote zur Liste (in gleicher Schriftgröße). Selbst Aromen aus Sojaeiweiß oder aus Soja hergestelltes Vitamin E sind betroffen, wenn die Bohne aus dem Genlabor stammt. Bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste steht der Hinweis auf dem Etikett (entweder "genetisch verändert" oder "aus gentechnischen ... hergestellt"). Futtermittel müssen ebenfalls gekennzeichnet sein, nicht jedoch die Produkte der Tiere, die mit ihnen gefüttert wurden. Als Zugeständnis an oft komplexe Handels- und Verarbeitungswege müssen verunreinigte Produkte keine Kennzeichnung tragen, wenn der Gentech-Anteil höchstens 0,9 Prozent beträgt.