KARLSRUHE. Die ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts wollen auch bei Beugehaft die Aussage über den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 verweigern. Das sagten ihre Anwälte und kündigten am Freitag Beschwerden gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs an. Bis zu einer Entscheidung über die Beugehaft könnten mehrere Monate vergehen. Solange ist der Beschluss außer Vollzug gesetzt.

Die Bundesanwaltschaft verteidigte das Vorhaben als notwendigen und rechtlich einwandfreien Schritt. Aussagen des früheren RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock, der im April 2007 Stefan Wisniewski als möglichen Schützen genannt hatte, begründeten einen Anfangsverdacht. Bei dem Attentat wurden auch Bubacks Fahrer und ein Begleiter getötet. Sollten Mohnhaupt, Folkerts und Klar, die für den Buback-Mord verurteilt wurden, ihr Schweigen auch in der Beugehaft nicht brechen, könnten sie nicht weiter zu einer Aussage gezwungen werden.

Als einziger des Trios sitzt Klar noch im Gefängnis. Mohnhaupt und Folkerts sind nach der Verbüßung von langjährigen Haftstrafen auf freiem Fuß. Klars Anwalt Heinz-Jürgen Schneider sagte, allein wegen seines Zeugnisverweigerungsrechts könne sein Mandant nicht zu einer Aussage gezwungen werden. "Außerdem hat er in den letzten 25 Jahren nie eine Aussage gemacht. Warum sollte sich das ändern?" Klars Haftstrafe würde sich um den Zeitraum der Beugehaft von bis zu sechs Monaten verlängern.