Nach langem Hin und Her hat sich die Große Koalition auf ein Gesetz zum Kampf gegen Steuerflucht geeinigt.

- Das Kabinett will darüber morgen befinden, wie ein Regierungssprecher gestern sagte. Die Entscheidung fiel in der regelmäßigen Runde der Staatssekretäre gestern Nachmittag. Zuvor hatten Wirtschafts- und Finanzministerium letzte Streitpunkte ausgeräumt. Teile des umstrittenen Entwurfs sollen offenbar in eine Rechtsverordnung ausgelagert werden. Sie soll später beschlossen werden.

Die Union hatte eine Einigung bereits am Wochenende vermeldet. Finanzminister Peer Steinbrück hatte sie jedoch gestern Morgen dementiert und betont, er werde keine Abstriche machen. Das Gesetz soll es erschweren, über Verlagerung von Geld ins Ausland in Deutschland Steuern zu umgehen. Über Steinbrücks Pläne war wochenlang gestritten worden. Die Union hatte lange grundsätzliche Bedenken und deshalb immer wieder die Behandlung im Kabinett verschoben. Dem soll nun offenbar mit der Abtrennung der Rechtsverordnung Rechnung getragen werden.

Steinbrück hatte unter anderem vorgeschlagen, dass die Finanzämter Steuerpflichtigen bestimmte Vergünstigungen versagen dürfen, wenn diese Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen haben und darüber unzureichend Auskunft geben.

Darüber hinaus sollen Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten über Kapitalanlagen im Ausland erweitert und Prüfungsrechte der Finanzbehörden ausgedehnt werden. Kommen Bürger diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, soll ihnen ein Bußgeld bis 5000 Euro drohen.

Die Unionsfraktion im Bundestag hatte es als verfehlt kritisiert, alle Steuerzahler unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung zu stellen, nur weil sie Geschäftsbeziehungen zu bislang als unkooperativ geltenden Staaten haben.