13.000 Bürger haben eine Online-Petition unterschrieben. Bei der Volkszählung werden auch Daten von Behörden und Meldeämtern verwendet.

Karlsruhe. Datenschützer haben in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die 2011 anstehende Volkszählung eingereicht. Damit werde gegen eine umfangreiche Erfassung und Zusammenführung persönlicher Daten unter verfassungswidrigen Bedingungen protestiert, erklärte der Bielefelder Datenschutzverein „FoeBuD “. Zusammen mit der Beschwerdeschrift sei dem Bundesverfassungsgericht eine Unterschriftenliste überreicht worden, die bundesweit mehr als 13.000 Menschen für eine Verfassungsbeschwerde unterzeichnet hätten. Die Unterschriften waren bei einer Online-Petition innerhalb von knapp vier Wochen gesammelt worden.

Nach Ansicht der Bürgerrechtler ist das sogenannte Zensus-Gesetz, das der Volkszählung 2011 zugrunde liegt, in Teilen verfassungswidrig. „Ein großes Problem stellt der Datenschutz und dabei insbesondere die Datensicherheit“, erklärte die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift für den bundesweit aktiven „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ erstellt hat. So seien die Daten aus der Volkszählung 2011 durch eine eindeutige Personenkennziffer vier Jahre oder länger zuzuordnen. Eine solche Ordnungsnummer sei vom Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 verboten worden. 1987 gab es die letzte Volkszählung.

Die Datenschützer kritisierten weiter, dass etwa nach der Religionszugehörigkeit gefragt werde, obwohl die EU-Vorlage dieses nicht vorschreibe. Eine gewaltige Datenbank mit sensiblen persönlichen Daten würde aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung der davon Betroffenen zusammengeführt, hieß es weiter. „Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt.“

Bei einem Zensus oder einer Volkszählung wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Methode des Zensus 2011 wird sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes grundlegend von früheren Volkszählungen unterscheiden, bei denen alle Haushalte befragt wurden. 2011 wird nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Überwiegend werden in erster Linie Daten aus Registern der Verwaltung genutzt. Informationen über die Gebäude und Wohnungen würden schriftlich bei den Eigentümern erfragt. Die erhobenen Daten fließen auch in eine EU-weite Volkszählung ein.

Der Bielefelder Verein zur Förderung des öffentlich bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) engagiert sich im bundesweit aktiven „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“, der in diesem Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die gesetzliche Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten geklagt hatte. Die neue Kampagne „Zensus 11“ will gegen das Zensusgesetz vorgehen und nach eigenen Angaben gleichzeitig datenschutzfreundlichere Lösungen entwickeln.