Die Europäische Union will gegen Killerspiele vorgehen; die deutsche Ratspräsidentschaft will aber zunächst in einer Erhebung feststellen, welche rechtlichen Bestimmungen in den Mitgliedsstaaten bereits in Kraft sind. Die Ergebnisse dieser Erhebung sowie eine Liste der in den einzelnen EU-Ländern verbotenen Spiele soll dann auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht werden. (www.saferinternet.org)

In Deutschland ist es vor allem der Paragraf 131 des Strafgesetzbuches, der in Bezug auf Killerspiele und -videos greift.

Paragraf 131 stellt die Herstellung, Verbreitung, öffentliche Ausstellung oder sonstige Zugänglichmachung von Schriften oder anderen Mediendarbietungen unter Strafe, die grausame und unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen schildern oder diese verherrlichen. Das gilt vor allem für jugendliche Personen unter 18 Jahren. Bewehrt ist dieser Paragraf mit Geldstrafen oder Haft bis zu einem Jahr.