HAMBURG. Der Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist eine der kompliziertesten Rechenoperationen im deutschen Sozialstaat. Für die Bundesländer wird der RSA eigentlich nicht aufgeschlüsselt. Doch im Auftrag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat das Bundesversicherungsamt, das den RSA beaufsichtigt, genau das 2004 getan.

Dass das im Prinzip nicht seriös ist, schreibt das Amt selbst. Es spricht von "Hochrechnungen", "Stichproben" und Korrekturfaktoren". Hamburg "zahlte" demnach im "Finanzkrafttransfer" je Versicherten 538 Euro im Jahr 2002. Das war die höchste Summe vor Hessen (107 Euro), Rheinland-Pfalz (65), Niedersachsen (22), Baden-Württemberg (20) und Bayern (14). Größter "Nehmer" war Sachsen mit 179 Euro pro Versicherten. Hamburgs Gesamttransfer ist mit 643,9 Millionen angegeben, nach Baden-Württemberg (722 Mio. Euro) und Hessen (661 Mio.) die höchste Summe.

Der Sinn des RSA ist dieser: Er gleicht Einnahmeunterschiede der Kassen aus, die sich aus den Beiträgen ergeben. Zum anderen werden die Belastungen ausgeglichen, die sich aus der Verteilung der Krankheiten der Versicherten ergeben. Zur Ermittlung dieser "Morbiditätsrisiken" werden Alter und Geschlecht einbezogen, dazu die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten und chronisch Kranke.

Über den RSA wurden im Jahr 2005 zwischen 253 Krankenkassen 15,6 Milliarden Euro umverteilt. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen waren mit 12,5 Milliarden Euro die größten Empfängerkassen. Die Betriebskrankenkassen zahlten mit 8,4 Milliarden Euro am meisten in den RSA.

Höchstens 100 Millionen Euro Belastung pro Bundesland

Mit der Gesundheitsreform läuft die Gelderverteilung ab 2009 über den Fonds. Dort werden alle Beiträge der Versicherten gesammelt. Die Kassen erhalten pro Versicherten den gleichen Beitrag aus dem Fonds plus Zuschläge nach Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiken. Dieser morbiditätsorientierte RSA soll den Gesundheitszustand der Versicherten stärker berücksichtigen und sich an 50 bis 80 Krankheiten orientieren.

Die Süd-Bundesländer haben durchgesetzt, dass Kassen mit einkommensstarken Beitragzahlern nicht über Gebühr belastet werden. Während einer Übergangsphase werden die Mehrbelastungen der Kassen eines Landes auf 100 Millionen Euro jährlich begrenzt. Nach der gestern veröffentlichten Rürup/Wille-Studie liegen die jährlichen Belastungen unter dieser Grenze. Für Bayern etwa wird ein jährlicher Belastungseffekt von maximal 98 Millionen Euro errechnet, für Baden-Württemberg liegt er bei bis zu 92 Millionen Euro.

Um die Belastungen für Kassen und Versicherte in den Ländern exakt zu ermitteln, fehlen Regionaldaten. 140 der 250 Kassen agieren in mehreren Ländern oder bundesweit.