Bonusmeilen-System der Lufthansa erschwert Kontrolle, Trittin weist Vorwürfe zurück

Berlin. In der Affäre um die Nutzung von Bonusmeilen hat sich Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) gestern massiv gegen den Vorwurf zur Wehr gesetzt, er habe dienstlich erworbene Meilen privat genutzt. "Ich bezahle meine Privatflüge aus meinen Privateinkünften", sagte Trittin. Während seiner rund vierjährigen Tätigkeit als Minister habe er fünf Freiflüge absolviert, die er aber aus privaten Bonus-Anrechnungen erworben habe. Er regte ferner eine rechtliche Prüfung an, weil er durch die Weitergabe seiner Flugdaten den Datenschutz und seine Persönlichkeitsrechte gefährdet sieht. Auch der CDU-Politiker Günter Nooke wies Vorwürfe zurück, er hätte Dienstmeilen privat genutzt. Behauptet hatte dies "Bild". Bundestagspräsident Wolfgang Thierse warf der Lufthansa vor, detaillierte Angaben über Abgeordnetenflüge weitergegeben zu haben und forderte das Unternehmen auf, den Abgeordneten die Führung eines separaten Bonusmeilen-Kontos für dienstliche und private Flüge zu ermöglichen. Dies hatte Lufthansa bislang abgelehnt. Das ganze Bonusmeilen-Problem lässt sich tatsächlich nur aus der Welt schaffen, wenn die Lufthansa den "Firmen-Karten" zustimmen sollte, die unter anderem Unions-Fraktionschef Friedrich Merz für den Bundestag fordert. Denn bislang haben alle Abgeordneten eine so genannte Senator-Karte von der Lufthansa, die eine getrennte Abrechnung von dienstlichen und privaten Bonusmeilen nicht zulässt. Die Senator-Karte bekommt normalerweise nur, wer mindestens 150 000 Meilen im Jahr fliegt. Diesen Nachweis müssen Abgeordnete nicht erbringen. Und die gesammelten Meilen verfallen für die Mitglieder im Senatoren-Club auch nicht. Lufthansa führt aber eben nur dieses eine Meilen-Konto, auf dem sich jeder Bonus sammelt, gleich ob dienstlich oder privat erworben. Die Abgeordneten sind seit 1997 allerdings verpflichtet, dienstlich gesammelte Bonusmeilen bei der Bundestagsverwaltung anzugeben. So sieht es ein Beschluss des Präsidiums vor, der für alle verbindlich ist. Überprüfen kann es die Bundestagsverwaltung allerdings nicht, denn einen Datenabgleich mit den Meilen-Konten, die bei der Lufthansa geführt werden, lehnte die Fluggesellschaft bislang immer ab. Heikel wird die ganze Sache, weil alle dienstlichen Flüge der Bundestagsabgeordneten aus Steuergeldern bezahlt werden. Also sind auch die Bonusmeilen, die ein Abgeordneter dienstlich zusammenfliegt, letztlich ein Bonus für die Steuerzahler. Aus diesem Grund dürfen sie auch nur wieder für Dienstflüge eingesetzt werden. (HA/il) Senator-Karte lässt eine getrennte Abrechnung nicht zu.