ESSEN. Die Arbeitsmarktreform Hartz IV hat zu einer Flut von Klagen bei den Sozialgerichten in ganz Deutschland geführt. Nach Angaben der Landessozialgerichte stieg die Zahl der Klagen und Eilanträge 2005 um bis zu 30 Prozent. Allein die acht Sozialgerichte im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen registrierten rund 15 000 Klagen wegen Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe, dreimal soviel wie erwartet.

Doch nicht nur in den mit hoher Arbeitslosigkeit kämpfenden Revierstädten ziehen immer mehr Betroffene vor Gericht. Das für Hartz-IV-Fälle im hohen Norden zuständige Sozialgericht in Schleswig sieht sich ebenso von einer Klagewelle überrollt wie die Kollegen in Bayern. Am heftigsten umstritten ist überall die Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Bedarfsgemeinschaften. Insbesondere die Frage "Liegt eine eheähnliche Gemeinschaft vor oder nicht?" zwingt die Gerichte zu komplizierten Überprüfungen und schwierigen Entscheidungen.