BERLIN. Arbeitslose müssen sich ab heute auf einschneidende Veränderungen einstellen. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird drastisch verkürzt, die Auszahlung an strengere Bedingungen geknüpft.

Wer sich vom 1. Februar an arbeitslos meldet und älter als 55 Jahre ist, bekommt maximal noch 18 Monate Arbeitslosengeld. Bislang lag die Höchstdauer bei 32 Monaten. Bei Arbeitslosen bis 55 Jahren wird die Bezugsdauer auf höchstens ein Jahr verkürzt. Anschließend erhalten die Betroffenen das neue Arbeitslosengeld II, das sich nicht am letzten Verdienst, sondern an der Sozialhilfe orientiert. Im Westen beträgt das sogenannte ALG II 345 Euro, im Osten zur Zeit noch 331 Euro monatlich. Spätestens im Juli soll der Regelsatz im Osten auf Westniveau angehoben werden.

Außerdem werden zum 1. Februar die Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen verschärft. Nur wer innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bislang betrug dieser Zeitraum drei Jahre. Die Neuregelung trifft vor allem Menschen mit unregelmäßigen Beschäftigungszeiten. Sie müssen damit rechnen, daß sie unter Umständen kein Geld bekommen, auch wenn sie viele Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

In diesem Zusammenhang werden auch die Sonderregelungen für Saisonarbeiter sowie Wehr- und Zivildienstleistende abgeschafft. Sie hattten bisher schon nach sechsmonatiger Versicherungszeit Anspruchauf Arbeitslosengeld. Künftig gilt auch für sie, daß sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate eingezahlt haben müssen. Außerdem haben alle Wehr- und Zivildienstleistenden sowie Schüler und Studenten, die bislang nicht dem Kreis der Arbeitnehmer zugeordnet wurden eine generelle Versicherungspflicht.

Zugleich wird der sogenannte Bestandsschutz verkürzt. Dieser regelt, daß sich das Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer, die verschiedene Jobs hatten, sich an dem jeweils höheren Verdienst orientiert. Maßgeblich für die Berechnung waren bislang die letzten drei Jahre; künftig werden nur noch die letzten zwei Jahre berücksichtigt.