Bundespräsident Johannes Rau hat am Montag die Gesetze über den Reformkompromiss unterzeichnet, der im Vermittlungsausschuss ausgehandelt worden war. Damit treten ab 1. Januar etliche Änderungen in Kraft.

Dazu gehört auf der Positivseite die Steuerreform , mit der der Eingangssteuersatz von 19,9 auf 16 Prozent und der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent sinken wird. Im Gegenzug verringert sich die Pendlerpauschale auf einheitlich 30 Cent pro Kilometer, und die Eigenheimzulage wird um ein Drittel gekürzt. Auch der Sparerfreibetrag sinkt auf 1370 Euro für Ledige sowie 2740 Euro für Verheiratete. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind nur noch bis zu einem Stundenlohn von 50 Euro steuerfrei.

Arbeitslosengeld gibt es nur noch höchstens zwölf Monate lang, für über 55-Jährige 18 Monate mit einer Übergangsfrist. Langzeitarbeitslose müssen jede legale Arbeit annehmen, auch unter Tarifbezahlung. Der Kündigungsschutz gilt erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, Existenzgründern werden befristete Einstellungen erleichtert. Der Meisterzwang wird auf 41 Handwerksberufe beschränkt. Bis auf wenige Ausnahmen können sich auch in diesen Berufen erfahrene Gesellen selbstständig machen. Einfache Tätigkeiten können ohne Ausbildungsbeleg verrichtet werden.

Besonders hart trifft es im kommenden Jahr die Rentner. Sie erhalten in 2004 keine Rentenerhöhung , die ist zunächst auf den Januar 2005 verschoben worden. Hinzu kommt, dass Rentner ab April den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent zahlen müssen. Ebenfalls ab April gilt, dass Neurentner ihr Geld erst am Monatsende bekommen. (ddp)