Im Fall des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus geht die juristische Aufarbeitung schnell voran: Nach nur drei Tagen ist das...

Leoben/Erfurt. Im Fall des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus geht die juristische Aufarbeitung schnell voran: Nach nur drei Tagen ist das Blitzurteil zum Skiunfall des CDU-Politikers rechtskräftig geworden.

Die Staatsanwaltschaft im österreichischen Leoben verzichtete auf Rechtsmittel gegen die am Dienstag verhängte Geldstrafe in Höhe von 33 300 Euro nebst einem Teilschmerzensgeld für die Familie der bei dem Unfall getöteten Frau über 5000 Euro. Damit sei das Strafverfahren abgeschlossen, teilte eine Justizsprecherin in Leoben mit. Althaus war am Neujahrstag auf einer Skipiste in Österreich mit einer 41 Jahre alten Frau zusammengeprallt, die ihren Verletzungen erlag. Der Ministerpräsident selbst wurde schwer verletzt und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma.

Am Donnerstag hatte Althaus bekannt gegeben, dass er als Spitzenkandidat der CDU zur Landtagswahl am 30. August antreten will. Der SPD-Bundesvorsitzende Franz Müntefering kündigte an, Althaus müsse sich nun auf einen "mit aller Deutlichkeit" geführten Wahlkampf einstellen. "Herr Althaus muss ganz genau prüfen, ob er das kann und will. Wenn er meint, er kann, dann wird er von uns als politischer Gegner mit einer schlechten Leistungsbilanz behandelt", sagte er der "Leipziger Volkszeitung".