Der Abgeordnete beteuert seine Unschuld. Der Staatsanwalt wertet Unterlagen aber als “Interesse“.

Hamburg/Berlin. Der Vorwurf, er besitze Kinderpornografie, setzt den SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss zunehmend unter Druck. Er reagierte am Freitag mit dem Rücktritt als Generalsekretär der baden-württembergischen SPD. Außerdem legte er seine Posten als forschungs-, bildungs- und medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion nieder. Sein Bundestagsmandat behält Tauss. Damit wolle er die Belastungen von Partei und Fraktion fernhalten, sagte Tauss und beteuerte gleichzeitig seine Unschuld: "Ich bin mir absolut sicher, dass der gegen mich erhobene Vorwurf schnell ausgeräumt werden kann." Er werde die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft "nach allen Kräften" unterstützen.

Am Donnerstag war die Immunität des Abgeordneten aufgehoben worden, und die Staatsanwaltschaft hatte bei Durchsuchungen seines Büros und seiner Wohnungen in Berlin und bei Karlsruhe Unterlagen sichergestellt. "Wir haben kinderpornografisches Material bei einem Beschuldigten gefunden", sagte der Sprecher der ermittelnden Karlsruher Staatsanwaltschaft, Rüdiger Rehring, am Freitag. "Der Fund entspricht der bisherigen Verdachtslage." Es spreche "nichts dafür, dass es in irgendeiner Weise mit einer Abgeordnetentätigkeit zu tun hat, sondern das sprach für Interesse an kinderpornografischem Material". In der Berliner Wohnung des 55-Jährigen sei kinderpornografisches Material außerhalb von Computern und Rechnern entdeckt worden.

Der Abgeordnete argumentiert bisher, dass er als medienpolitischer Sprecher seiner Fraktion auch mit dem Thema Kinderpornografie beschäftigt gewesen sei. Er habe sich immer sehr entschieden "für die entschlossene Bekämpfung von Kinderpornografie eingesetzt", heißt es in seiner Erklärung. Das Material werde mit Hochdruck ausgewertet, damit Tauss damit konfrontiert werden könne, sagte der Staatsanwalt. Dabei wird sicher auch geklärt werden müssen, ob Tauss sich irgendwo rechtlich abgesichert hat, wenn er aus beruflichen Gründen das kinderpornografische Material besaß oder ansah. Jedes Anklicken von kinderpornografischen Bildern im Internet, das länger als etwa zehn Sekunden dauert, kann als Besitz gelten und wäre damit strafbar. Ausnahmen sind nur im engen Rahmen wie etwa für Richter, Staatsanwälte und Polizisten erlaubt. Der Besitz von Kinderpornografie wird mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft.

Die Ermittlungen gegen Tauss waren ins Rollen gekommen, nachdem bei der Wohnungsdurchsuchung bei einem 29 Jahre alten Mann in Bremerhaven, der mit Kinderpornografie handeln soll, drei Handys und ein Computer sichergestellt worden waren. Die Auswertung ergab, dass er 23 Kontakte mit Tauss hatte, unter anderem per SMS und MMS. In mindestens einem Fall soll Tauss auch eine DVD von ihm erhalten haben.