Nach einem Ausschluss aus der Unionsfraktion hätte der CDU-Abgeordnete Martin Hohmann zwar nur noch eingeschränkte Mitwirkungsrechte im Parlament. Doch als Redner im Plenum wäre weiterhin mit dem kritisierten Politiker zu rechnen: Einzelabgeordnete dürfen sich nämlich bei jedem Tagesordnungspunkt zu Wort melden und müssen sich dabei nicht den Gepflogenheiten einer Fraktion unterordnen. Doch zeitlich sind ihnen dabei enge Grenzen gesetzt: Bei Debatten von bis zu einer Stunde dürfen sie drei Minuten sprechen, bei einer Debattenlänge zwischen einer und drei Stunden fünf Minuten. Bei drei- bis fünfstündigen Debatten sind acht Minuten vorgesehen, ab fünf Stunden schließlich zehn Minuten. Die fraktionslosen Abgeordneten dürfen keine Gesetzentwürfe einbringen, auch große Anfragen sind für sie tabu. In den Ausschüssen können sie allenfalls als beratendes Mitglied ein Rede- und Antragsrecht wahrnehmen. Fraktionslose haben außerdem das Recht, Geschäftsordnungsanträge einzubringen und in einer bis zu fünf Minuten langen Rede zu begründen.