Der Dreifachmörder von Groitzsch wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch sowohl er, als auch die Staatsanwaltschaft wollen das Urteil anfechten.

Leipzig. Der Dreifachmord von Groitzsch wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Der vor einer Woche zu lebenslanger Haft verurteilte Angeklagte ficht das Urteil des Landgerichts Leipzig an.Auch die Anklagebehörde hat Widerspruch eingelegt. Die Revision der Staatsanwaltschaft sei am Morgen eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag und bestätigte einen Bericht von Radio Leipzig. Am frühen Nachmittag legte auch Rechtsanwalt Malte Heise für seinen Mandanten Widerspruch ein.

Der aus Bayern stammende 41-Jährige war am 20. April zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte in der sächsischen Kleinstadt Groitzsch südlich von Leipzig 2009 einen 27-Jährigen sowie 2010 einen 19-jährigen und einen 23-Jährigen erschossen. Der Täter sah sich als Opfer von Schrottdieben und beteuerte im Prozess tränenreich, in Notwehr gehandelt zu haben.

Das Gericht verurteilte ihn und stellte zugleich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann eine Entlassung frühestens 2030 geprüft werden. Auf Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung, wie von der Anklage beantragt, verzichtete die Kammer jedoch. Die Staatsanwaltschaft will mit ihrer Revision erreichen, dass diese Entscheidung überprüft wird, sagte Sprecher Ricardo Schulz.

Momentan werde die schriftliche Urteilsbegründung geschrieben, sagte die Gerichtssprecherin. Dafür habe die Kammer nun sieben Wochen Zeit. Danach wiederum müsse die Revision innerhalb von vier Wochen begründet werden. Somit könne es etwa drei Monate dauern, bevor das Verfahren Bundesgerichtshof vorliege.