In dem Städtchen fühlte er sich verfolgt und bedroht. Der dreifache Todesschütze von Groitzsch war davon überzeugt, dass er sterben sollte.

Leipzig. Der mutmaßliche Todesschütze von Groitzsch, der auf drei Schrottdiebe geschossen haben soll, sieht sich als Opfer, nicht als Mörder. Der 41-Jahre alte Angeklagte äußerte sich am Donnerstag in dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig erstmals ausführlich zu den Vorgängen im April 2009 und August 2010. Dem aus Bayern stammenden Mann wird vorgeworfen, drei 19, 23 und 27 Jahre alte Männer erschossen zu haben, die sich an und auf seinem Grundstück als Schrottdiebe zu schaffen gemacht haben. Er muss sich unter anderem wegen zweifachen Mordes und wegen Totschlags verantworten. Die Verhandlung wurde für gut eine dreiviertel Stunde unterbrochen, weil der Angeklagte weinend zusammenbrach.

„Ich sehe mich als Opfer, nicht als Mörder“, sagte er in seiner Erklärung. In seiner mit brüchiger und immer wieder von Weinattacken unterbrochenen Aussage ging der Angeklagte ausführlich auf die Situation in der Stadt Groitzsch und angebliche Anschläge auf ihn ein. Bein Einbrüchen sei er bestohlen und sein Fuhrpark, den er in einer alten Lagerhalle untergebracht hatte, mutwillig zerstört worden. Der psychiatrische Gutachter hält den Mann für voll schuldfähig.

„Ich hatte keine Wahl, ich musste meine Waffe ziehen“, beschrieb er die Situation als Notwehr, als er 2009 das erste Opfer tötete. Auch im August 2010 habe er geschossen, weil er sich bedroht sah. „Wenn ich etwas gesehen hätte, wenn man mich nicht erschreckt hätte, hätte ich niemals geschossen - nie, nie, nie.“ Der Angeklagte äußerte sein Bedauern. „Ich empfinde Scham und Schuld“, sagte er und: „Ich bete täglich für die Toten.“

Angehörige der Opfer, die als Nebenkläger auftreten, verfolgten die Aussage äußerlich unbewegt. „Da hätte er früher dran denken müssen“, murmelte es von der Nebenklage-Bank, als der Angeklagte schluchzte. Opferanwältin Ina Tust sagte vor Journalisten: „Es ist unerträglich, mit anzusehen, wie er sich in seinem Mitleid suhlt“.

Für einen Paukenschlag hatte vor wenigen Tagen der Wahlanwalt des Angeklagten aus dessen Heimat gesorgt. Er legte wegen Unstimmigkeiten mit seinem Mandanten das Mandat nieder. Der Prozess ist dadurch nicht in Gefahr, weil es noch einen Pflichtverteidiger gibt.