Eine ehemalige Geliebte von Jörg Kachelmann hat der “Bunten“ ein Interview gegeben und dafür Geld erhalten. Jetzt geht sie gegen die Medien vor.

Karlsruhe. Sie ist eine der bekanntesten Zeuginnen im Kachelmann-Prozess: 50.000 Euro bekam die ehemalige Geliebte für ein Interview und Fotos in der Zeitschrift „Bunte“, die sie mit einem großen Porträt auf die Titelseite hob (“Jörg Kachelmann - Jetzt spricht die Ex-Freundin“). Nun aber geht die 34-Jährige großflächig gegen Medienberichte vor: Sie wehrt sich dagegen, dass in der Berichterstattung über den Prozess ihr Name genannt wird - auch wenn der Nachname mit nur einem Buchstaben abgekürzt wird.

Die gelernte Diplom-Kauffrau, die unter dem Pseudonym „Isabella M.“ in der „Bunten“ auftrat, präsentierte sich in ihrer Zeugenvernehmung vor dem Landgericht Mannheim in der vergangenen Woche überaus selbstbewusst: Sie versteckte ihr Gesicht nicht vor den Fotografen, auch die Fragen von Verteidiger Johann Schwenn parierte sie souverän.

Zahlreiche Medien berichteten über den Zeugenauftritt, viele kürzten den Nachnamen mit dem Anfangsbuchstaben ab. Am nächsten Verhandlungstag legte Schwenn sogar dem Gericht eigens die „Bild“-Zeitung mit den Fotos vor, um darauf hinzuweisen, dass die Zeugin in Verhandlungspausen „gut gelaunt“ gewesen sei. Das Gericht hatte die bezahlten Medienauftritte von Zeuginnen kritisiert. Dies sei „dem Respekt vor dem Gerichtsverfahren nicht angemessen“, sagte Richter Joachim Bock. Die Richter hatten von „Isabella M.“ verlangt, ihre Honorarvereinbarung mit der „Bunten“ offenzulegen.

Nun verschickte eine Hamburger Anwältin in ihrem Auftrag Abmahnschreiben an mindestens 18 Medienhäuser. Die Veröffentlichung des Namens, auch in abgekürzter Form, verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie fordert Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten. Im Einzelfall können das je nach Streitwert um die 1000 Euro sein. Die Anwältin will sich in der Öffentlichkeit nicht zu den Fällen äußern.

Schon Monate vor ihrem Zeugenauftritt vor Gericht hatte „Isabella M.“ in der „Bunten“ ausgesagt. In der zehn Seiten langen Titelgeschichte berichtete sie über ihre Beziehung zu dem Moderator, dazu druckte die „Bunte“ zahlreiche Fotos, auch private Aufnahmen von Kachelmann und „Isabella M.“, sogar eine Kinderzeichnung von einem seiner Stiefsöhne. Vor allem aber: Ihr Bild ist auf der Titelseite des mit mehr als 680.000 Exemplaren verbreiteten Magazins.

„Die Veröffentlichung eines Titelbildes macht die Frau viel stärker identifizierbar als jedenfalls die Nennung des abgekürzten Namens“, sagt der Berliner Medienanwalt Christian Schertz, der zahlreiche Prominente in Presserechts-Prozessen vertritt, am Streit um die Kachelmann-Zeugin aber nicht beteiligt ist. „Es geht nicht an, einerseits für Geld die Identität und persönliche Details plakativst offenzulegen und dann zu sagen, ich möchte meine Privatsphäre schützen. Entweder ich mache die Tür auf oder ich mache die Tür zu.“

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Michael Konken, ergänzt: „Wer sich in einem weit verbreiteten Magazin mit Fotos öffentlich zur Schau stellt, will nicht länger anonym bleiben. Das Anonymitätsgebot des Pressekodex gilt für Opfer, nicht aber für Personen, die ihre Erlebnisse meistbietend vermarkten.“

Zahlreiche Medien wollen das Unterlassungsbegehren nicht akzeptieren. So etwa die Mediengruppe M. DuMont Schauberg, die unter anderem die „Frankfurter Rundschau“ und den „Kölner Stadt-Anzeiger“ verlegt. „Die Zeugin hat durch das Interview in der „Bunten“ zahlreiche private Details ihrer Beziehung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, sagt Du-Mont-Justiziarin Susanna Dahs. „Deshalb muss sie es hinnehmen, dass sich die Öffentlichkeit auch dann für sie interessiert, wenn ihr das nicht so recht ist.“

„Isabella M.“ hatte selbst in ihrer Zeugenaussage darauf hingewiesen, dass von den 50.000 Euro nach Steuern gar nicht mehr so viel übrig bleibe. Außerdem müsse man, wenn man so eine Geschichte mache, „mit den Konsequenzen leben“. Wenn die Dinge schlecht laufen für sie, dann könnte ein guter Teil des Honorars für Anwaltskosten fällig werden.