Nach 43 Prozesstagen ist es endlich soweit: Am morgigen Dienstag wird das Urteil im Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann fallen.

Mannheim. Ein spektakulärer Prozess geht zu Ende: Nach 43 Verhandlungstagen will das Landgericht Mannheim am morgigen Dienstag sein Urteil im Vergewaltigungs-Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat vier Jahre und drei Monate Haft für den 52-Jährigen wegen schwerer Vergewaltigung seiner Ex-Freundin gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Das Gericht hat angekündigt, die Urteilsverkündung werde etwa eine Stunde dauern. Es gibt Justiz-Insider, die schon daraus schließen wollen, dass mit einem Freispruch zu rechnen sei - eine Verurteilung zu begründen, so spekulieren sie, würde länger dauern. „Es ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine Verurteilung zu begründen, aber auch ein Freispruch“, hatte der Anwalt der Nebenklägerin nach den Plädoyers gesagt. Er vertritt die 38-Jährige , die Kachelmann der Vergewaltigung beschuldigt.

Vorverurteilung wird wesentlicher Bestandteil des Verfahrens

Die Verteidiger des Moderators hatten bei ihren Plädoyers durchaus Argumente auf ihrer Seite: Nach dem, was sich aus dem öffentlichen Teil der Verhandlung schließen lässt, ist die Spurenlage alles andere als eindeutig. Rechtsmedizinische Gutachten nähren Zweifel an den Aussagen der 38-Jährigen über den angeblichen Tathergang. Zudem hatte die Frau zum Teil falsche Angaben zur Vorgeschichte der angeblichen Tat gemacht, die sie erst korrigierte, als es schon fast zu spät war.

Die Staatsanwaltschaft glaubt im Ergebnis dennoch den Anschuldigungen der 38-Jährigen - auch wenn ihr klar ist, dass es keinen eindeutigen Beweis für die Schuld Kachelmanns gibt. „Man kann alle Indizien auch anders werten“, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. „Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses - dass es auf die Gesamtschau ankommt“.

Große Teile des Prozesses vor dem Landgericht Mannheim wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt - vor allem die Aussage des mutmaßlichen Opfers - aber auch zum allergrößten Teil die der zahlreichen Ex-Geliebten, die dazu beitragen sollten, die Persönlichkeit Kachelmanns und sein Verhalten in Beziehungen auszuleuchten. Auch die psychologischen Gutachten wurden teilweise in nichtöffentlicher Sitzung vorgetragen.

Mit ihrer Forderung von vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe blieb die Anklage unter der eigentlich für schwere Vergewaltigungen vorgesehenen Mindeststrafe von fünf Jahren. Das begründete sie mit „massiver Beeinträchtigung der Person des Angeklagten“ als Folge der Medienberichterstattung über das Verfahren.