Hat sich das mutmaßliche Opfer die Verletzungen und die blauen Flecke selbst zugefügt? Mehrere Gutachter sollen genau dies klären.

Mannheim. Der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann (52) ist am Dienstag fortgesetzt worden. Das Landgericht Mannheim wollte zunächst den Rechtsmediziner Rainer Mattern als Sachverständigen hören. Er sollte Angaben dazu machen, ob die Verletzungen der langjährigen Freundin Kachelmanns von der behaupteten Vergewaltigung stammen können. Mattern ist gerichtlich bestellter Sachverständiger. Kachelmann hat jedoch zusätzlich eigene Privatsachverständige beauftragt. Auch sie haben Fragerecht.

Doch der Rechtsmediziner, der das mutmaßliche Opfer zuerst untersucht hatte, hat dem Gericht nicht die erhoffte Klarheit gebracht. “Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen beigebracht hat noch kann ich nachweisen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selbst beigebracht hat“, sagte der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts an der Universität Heidelberg, Professor Rainer Mattern, vor dem Landgericht Mannheim.

Die 37-Jährige Radiomoderatorin behauptet, der Schweizer Meteorologe habe sie am 9. Februar 2010 nach einem Beziehungsstreit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann bestreitet die Tat. Seine Anwälte sagen, die Schürfungen am Hals der Frau habe sie sich selbst zugefügt, ebenso die blauen Flecke an den Oberschenkeln.

Vor einigen Wochen war bereits der von Kachelmann beauftragte Rechtsmediziner Bernd Brinkmann als Zeuge gehört worden. Er hatte ausgesagt, er habe in Selbstversuchen in seinem Institut in Münstern blaue Flecke an den Oberschenkeln mit Faustschlägen hergestellt. Er habe auch einen Selbstversuch mit dem angeblichen Tatmesser an seinem Arm gemacht. Dabei sei eine andere Kratzspur entstanden als die am Hals des mutmaßlichen Opfers. Fotografien von seiner im Selbstversuch hergestellten Kratzspur legte Brinkmann dem Gericht allerdings nicht vor. Der Emeritierte Professor und Rechtsmediziner war von der Strafkammer zu Prozessbeginn wegen Befangenheit abgelehnt worden. Das Gericht entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Er wurde deshalb nur als sachverständiger Zeuge befragt.

In den nächsten Wochen werden zahlreiche psychologische Gutachten folgen, die sowohl vom Gericht bestellt wurden als auch privat vom Angeklagten in Auftrag gegeben wurden. Der Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die gerichtlich bestellte Aussagepsychologin Luise Greuel wurde vergangenen Montag als unbegründet abgelehnt . Die Bremer Psychologin wird also vom Gericht als Gutachterin gehört werden.

Offen ist noch die Vernehmung einer weiteren Zeugin in der Schweiz. (dapd/dpa)