Im Prozess gegen Jörg Kachelmann ist bekannt geworden, dass eine Ex-Freundin für ein Medieninterview 50.000 Euro erhalten hat.

Mannheim. Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist am Mittwoch bekannt geworden, dass einer Ex-Freundin für ein Medieninterview Geld gezahlt wurde. Danach erhielt eine frühere Freundin des Angeklagten 50.000 Euro von der Illustrierten "Bunte", wie Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn mitteilte. Er sprach von einer "Rekordsumme" und warf die Frage auf, welche Gegenleistungen die Zeugin neben dem Interview noch erbracht habe. Die Burda-Zeitschrift hatte bereits vor Beginn des Prozesses am Landgericht Mannheim eine Titelgeschichte mit der Ex-Freundin Kachelmanns veröffentlicht, in der sie ausführlich über ihre frühere Beziehung zu dem Schweizer sprach. Laut Interview war sie bis zur Verhaftung des prominenten Wetterexperten davon ausgegangen, dass sie seine einzige Partnerin sei. Erst nach Erscheinen der Titelgeschichte sagte sie als Zeugin vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. In ihrer Aussage ging es auch um Details aus dem Intimleben.

Schwenn hatte beantragt, dass sie die Honorarvereinbarung vorlegt. Dem kam die Zeugin nach. Der Vorsitzende Richter Michael Seidling verteilte den Vertrag am Mittwoch an die Prozessbeteiligten.

Die Hubert Burda Media, bei der "Bunte" erscheint, machte am Mittwoch auf Anfrage keine Angaben zur Höhe des Honorars. Die exklusive Vereinbarung mit der Zeugin habe ein Interview und eine Fotoproduktion umfasst. Das im April vergangenen Jahres veröffentlichte Interview enthalte keinerlei Aussagen, die nach Kenntnis von Burda nicht auch schon zuvor von der Polizei zu Protokoll genommen worden seien. "Es enthält ebenfalls keinerlei Aussagen, die den Angeklagten juristisch belasten", sagte ein Konzernsprecher.

Anwalt des mutmaßlichen Opfers vernommen

Zudem wurde am 33. Verhandlungstag der Kriminalkommissar vernommen, der bei der Verhaftung Kachelmanns am 20. März 2010 in Frankfurt am Main dabei war. Bei dem Einsatz war auch seine Tochter anwesend, die eine Polizeiausbildung absolviert. Schwenn kritisierte das erneut. Der Beamte habe eine Angehörige zu einem Event mitgenommen.

Die von Schwenn beantragte Vernehmung des Anwalts des mutmaßlichen Opfers blieb am Mittwoch ohne Ergebnis. Rechtsanwalt Thomas Franz gab an, dass er von seiner Schweigepflicht nicht entbunden wurde. Damit machte er keine Angaben zu der Frage, ob er nach der Freilassung Kachelmanns aus der Untersuchungshaft von einem Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe angerufen wurde, der ihm sagte, er mache sich nun "Sorgen" um das mögliche Opfer und deren Therapeuten.

Am Freitag soll das angebliche Vergewaltigungsopfer zum zweiten Mal vernommen werden. Die 38-jährige Radiomoderatorin gibt an, von Kachelmann mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden zu sein. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Es wird erwartet, dass die Öffentlichkeit auch bei der zweiten Vernehmung des mutmaßlichen Opfers ausgeschlossen wird.