Verteidiger Johann Schwenn beschuldigt den Staatsanwalt Gattner, die Angaben der Schweizer Zeugin falsch wiedergegeben zu haben.

Mannheim. Streit über die Aussage einer Schweizer Zeugin hat den Vergewaltigungsprozess gegen den Wetterexperten Jörg Kachelmann am Freitag bestimmt. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn bezweifelte, dass die Staatsanwaltschaft Angaben der angeblichen Ex-Geliebten korrekt wiedergegeben habe. Die Schweizerin soll Kachelmann bei einem Telefonat mit der Staatsanwaltschaft angeblich belastet haben. Schwenn beantragte, Staatsanwalt Oskar Gattner als Zeugen dazu zu vernehmen.

Laut Schwenn soll die Frau nie gesagt haben, dass Kachelmann bei einem Treffen „kurzzeitig wie verwandelt gewesen“ sei und sie „Angst wie noch nie in ihrem Leben“ empfunden habe. Weil sich die Frau geweigerte hatte, vor einem deutschen Gericht auszusagen, waren Richter des Landgerichts Mannheim, Staatsanwälte und Verteidiger vergangene Woche zu einer nichtöffentlichen Vernehmung in die Schweiz gereist. Über das Ergebnis ist bisher nichts bekannt.

Schwenn bezeichnete die Reise am Freitag als „unsäglich“. Die Staatsanwaltschaft betonte, die Frau habe sich anders geäußert als von der Verteidigung dargestellt und verwies auf ein Protokoll, dessen Inhalt nicht öffentlich ist.

Das Gericht wollte vor einer Entscheidung über Schwenns Antrag zunächst den psychiatrischen Sachverständigen Hans-Ludwig Kröber vernehmen. Der Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie an der Berliner Charité, soll zu der Frage Stellung nehmen, ob Erinnerungslücken des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers auf eine Traumatisierung zurückzuführen sind. Der Trauma-Experte und Therapeut der Frau, Günter Seidler, vertritt diese These, die von der Verteidigung angezweifelt wird.

Die Ex-Gebliebte beschuldigt Kachelmann, er habe ihr ein Messer an den Hals gedrückt und sie vergewaltigt. Der 52-Jährige Schweizer bestreitet das.