Der Prozess gegen Kachlemann wird noch bis Mai dauern. Derweil wurde bekannt, dass das mutmaßliche Opfer bei Facebook spionierte.

Mannheim. Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist am Dienstag bekannt geworden, dass das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer bereits ein Jahr vor der angeblichen Tat im Internet nach einer möglichen Nebenbuhlerin suchte. Das gab ein Polizeibeamter am Dienstag vor dem Landgericht Mannheim an. Kachelmanns langjährige Freundin behauptet, sie sei von ihm nach einem Streit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden. Er selbst bestreitet die Tat. Laut den Ermittlungen hatte es in der Nacht zum 9. Februar 2010 in der Wohnung der Freundin einen Streit wegen Kachelmanns Untreue gegeben. Die Schwetzinger Freundin hatte Flugtickets mit dem Namen Kachelmanns und einer anderen Frau anonym zugesandt bekommen und ihn deshalb zur Rede gestellt. Kachelmann gab sein Verhältnis mit dieser und anderen Frauen zu. Danach folgte laut Kachelmann die einvernehmliche Trennung. Nach Angaben der Ex-Freundin kam es zur Vergewaltigung.

Der Polizeibeamte hatte den Auftrag, Handy und Laptop der langjährigen Freundin Kachelmanns zu untersuchen. Er sagte am Dienstag aus, dass diese den Namen der anderen Frau schon im Februar 2009 bei Facebook eingegeben hatte. Keine Hinweise habe es darauf gegeben, dass sich die Frau im Internet über Verletzungsspuren bei Vergewaltigungen informierte. Entsprechende Suchwörter hätten keine Treffer ergeben. Ein Löschprogramm hatte die Ex-Freundin laut Aussage nicht installiert. Es seien auch keine Hinweise auf manuelle Löschungen gefunden worden. Selbst bei manuellen Löschungen würden mit hoher Wahrscheinlichkeit noch Datenfragmente zu finden sein, so der Polizist vor dem Mannheimer Landgericht.

Wie ein weiterer Polizeibeamter am Dienstag aussagte, waren im Handy von Kachelmann keine ausgehenden Daten vorhanden, allerdings zahlreiche Eingänge. Sie füllten beim Ausdruck über 500 Seiten. Bei seinem zweiten Handy sei das Passwort nicht bekannt gewesen. Es konnte deshalb nicht ausgewertet werden.

Zuvor war es am 30. Verhandlungstag im Kachelmann-Prozess zu einem Wortwechsel zwischen Verteidigung und Richterbank gekommen. Nachdem in der vergangenen Woche bekannt geworden war, dass der Prozess bis in den Mai dauern soll, warf Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn dem Gericht vor, "mit Hängen und Würgen etwas Belastendes finden zu wollen". Die 5. Große Strafkammer mache "Termine ad infinitum statt zu prüfen, ob die Beweisaufnahme noch einen Sinn macht".

Der Vorsitzende Richter Michael Seidling entgegnete, das Gericht komme Kachelmann entgegen, indem es ihn im April für drei Wochen zu seinen Kindern nach Kanada reisen lasse. Der Prozess solle dann im Mai abgeschlossen werden. Der beisitzende Richter Joachim Bock wies Schwenns Vorwürfe als "schlichte Unterstellungen" zurück. Der Verteidiger greife die Strafkammer vor allem in öffentlicher Hauptverhandlung an. Wörtlich sagte Richter Bock zu Schwenn: "Sobald die Zuschauer nicht mehr da sind, können wir uns ganz gut unterhalten. Es wäre schön, wenn wir das auch in öffentlicher Hauptverhandlung fortsetzen könnten."

Der Wortwechsel endete nach 45 Minuten relativ versöhnlich. Richter Bock stellte fest, dass man sich fast einig sei. Die Vernehmung verschiedener Zeuginnen und Gutachter erforderten noch einige Zeit.