Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn wirft dem Gericht Verschleppung des Prozesses vor. Doch der Moderator möchte auch im April nach Kanada reisen.

Mannheim. Am 30. Verhandlungstag des Prozesses gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann haben sich Verteidiger und Richter am Dienstag einen 45-minütigen Wortwechsel geliefert. Wegen der Verlängerung der Verhandlung bis in den Mai warf Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn dem Gericht vor, "mit Hängen und Würgen etwas Belastendes finden zu wollen". Die 5. Große Strafkammer mache "Termine ad infinitum statt zu prüfen, ob die Beweisaufnahme noch einen Sinn macht". Der Vorsitzende Richter Michael Seidling entgegnete, das Gericht komme Kachelmann entgegen, wenn es ihn im April für drei Wochen zu seinen Kindern nach Kanada reisen lasse. Der Prozess solle dann im Mai abgeschlossen werden.

Der Beisitzende Richter, Joachim Bock, warf Schwenn vor, die Strafkammer vor allem in öffentlichen Hauptverhandlungen anzugreifen. Wörtlich sagte Richter Bock zu Schwenn: "Sobald die Zuschauer nicht mehr da sind, können wir uns ganz gut unterhalten. Es wäre schön, wenn wir das auch in öffentlicher Hauptverhandlung fortsetzen könnten." Der Verdacht, das Gericht arbeite auf eine Verurteilung hin, seien "schlicht Unterstellungen". Laut Bock müssen zudem noch einige Zeuginnen vernommen werden, auf die auch die Verteidigung nicht verzichten wolle. Deshalb brauche es noch viele Termine.

Weiter ging es in dem langen Wortgefecht noch einmal um das Telefongespräch von Oberstaatsanwalt Oskar Gattner mit der Schweizer Zeugin. Schwenn will Gattner in den Zeugenstand rufen, weil er angebliche Aussagen der Frau in einen Aktenvermerk geschrieben habe, die sie bei ihrer Vernehmung in Zürich nicht gemacht habe. Außerdem habe der Schweizer Staatsanwalt kritisiert, dass Gattner in ihrem Land ermittelt habe. Er müsse aber Rechtshilfe beantragen.

Auch hier trat das Gericht Schwenn entgegen. Der Züricher Staatsanwalt habe diese Frage aufgeworfen, dann aber gesagt, dass es sich bei dem Telefongespräch um zulässige Vorermittlungen des Oberstaatsanwalts gehandelt habe.

Die geplante Vernehmung von Polizeibeamten, die mit der Auswertung von Handys und Computern befasst waren, verzögerte sich am Dienstag um etwa eine Stunde.