Das Magazin “Focus“ hat die Frau in der Schweiz als neue angebliche Belastungszeugin vorgestellt. Diese wird nun eingehend befragt.

Mannheim/Zürich. Im Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann kann das Mannheimer Landgericht eine Zeugin in der Schweiz vernehmen. Die Frau habe bisher keine Beschwerde beim Bundesstrafgericht dagegen eingelegt, dass Richter, Ermittler und Anwälte aus Deutschland bei ihrer Befragung anwesend sind, sagte der Züricher Staatsanwalt, Marcel Strassburger, am Dienstag. Deshalb werde jetzt eine Vorladung erlassen. Ort und Zeitpunkt werden nicht bekanntgegeben, weil es sich um eine nichtöffentliche Vernehmung handelt.

Die Mannheimer dürfen die Frau, die das Magazin „Focus“ als neue angebliche Belastungszeugin präsentiert hatte, auch nicht direkt befragen, sondern nur über den Schweizer Staatsanwalt. Kachelmann steht seit September wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht. Seine Ex-Geliebte hatte ihn angezeigt. Der 52-Jährige bestreitet die Vorwürfe.

Nach Einschätzung von Kachelmanns Pflichtverteidigerin Andrea Combé dürfte die Schweiz-Reise in den nächsten zwei Wochen anstehen. Die Anwältin, die gemeinsam mit Wahlverteidiger Johann Schwenn nach Zürich fahren wird, zeigte sich gelassen: „Wir denken nicht, dass die Zeugin den Tatvorwurf gegen unseren Mandanten stützen wird.“ Staatsanwaltschaft und Landgericht wollten sich nicht äußern. Voraussichtlich werden vier Richter des Landgerichts sowie die beiden Staatsanwälte Lars-Torben Oltrogge und Oskar Gattner nach Zürich fahren. Der Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebter, Thomas Franz, wollte sich auf Anfrage nicht äußern.

Rein theoretisch könnte noch das Bundesamt für Justiz in der Schweiz eine Beschwerde gegen die Vernehmung der Frau einlegen. Dies gilt allerdings als eher unwahrscheinlich. (dpa)