Im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden wurden die Plädoyers der Nebenklage verschoben. Weitere Zeugen haben ausgesagt.

Stuttgart/Winnenden. Im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden ist die Beweisaufnahme am Dienstag überraschend noch einmal aufgenommen worden. Das Gericht hörte drei Polizeibeamte, die von den Vernehmungen der Frau des angeklagten Geschäftsmannes in den Tagen nach der Tat berichteten. Dabei hatte die Frau angegeben, die psychiatrische Klinik, in der ihr Sohn mehrfach war, habe sie nicht auf dessen psychische Probleme hingewiesen. Dies steht im Widerspruch zur Aussage einer Zeugin, die die Familie des Amokläufers nach der Tat betreut hatte. Sie hatte vor Gericht erklärt, entsprechende Hinweise hätten Vater und Mutter von Tim K. nach ihrem Wissen bekommen.

Staatsanwältin Eva Hanss stufte die Zeugenaussage der Betreuerin als glaubwürdiger ein als die Angaben der Frau des Angeklagten. Die Betreuerin habe zwar bei einem zweiten Auftritt vor Gericht ihre Angaben widerrufen, sei aber später wieder zu ihrer ursprünglichen Fassung zurückgekehrt. Die Frau habe im Konflikt zwischen der Pflicht, wahrheitsgemäß auszusagen, und Loyalität zu der Familie gestanden. Nachdem sie mit einem Verfahren wegen Falschaussage rechnen musste, habe sie sich für die Angaben entschieden, die der Wahrheit entsprechen.

Der 17-Jährige hatte am 11. März 2009 an seiner früheren Realschule in Winnenden und auf seiner Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Sein Vater steht seit Mitte September vor dem Landgericht, weil er eine seiner Pistolen unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrte. Damit hatte der Sohn die Bluttat begangen.

Die Staatsanwaltschaft erneuerte nach der Zeugenaussage der Beamten ihre Anträge . Die Ankläger hatten vor einer Woche eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Der Sportschütze habe sich der 15-fachen fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, erklärten die Ankläger in ihrem Plädoyer. Der Vater von Tim K. habe zudem gegen das Waffengesetz verstoßen.

Der Vorsitzende Richter der 18. Strafkammer, Reiner Skujat, schloss anschließend die Beweisaufnahme und kündigte an, am 27. Januar werde der Prozess mit den Plädoyers der Nebenklagevertreter fortgesetzt. Am 1. Februar sollen dann die beiden Verteidiger plädieren. Wann das Urteil verkündet wird, ist noch offen.