Jörg K., der Vater des Amokläufers von Winnenden, hat nach Ansicht seiner Verteidiger keine Schuld an dem Verbrechen seines Sohnes.

Stuttgart. Der Vater des Amokläufers von Winnenden hat nach Ansicht der Verteidigung keine Schuld an dem Verbrechen. Indem Jörg K. die Waffe unverschlossen aufbewahrte, habe er zwar gegen das Waffengesetz verstoßen, sich aber nicht der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig gemacht, sagte einer der Verteidiger des Angeklagten in seinem zweistündigen Plädoyer am Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht. Selbst wenn der Vater die Tatwaffe pflichtgemäß verschlossen hätte, wäre sein Sohn an die Waffen und die Munition im Tresor gekommen, argumentierte die Verteidigung. Sie geht davon aus, dass der 17-jährige Tim K. den Code des Waffentresors gekannt haben muss und sich auch aus diesem mit Munition bediente. Der Sohn des Angeklagten hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden bei Stuttgart neun Schülerinnen und Schüler sowie drei Lehrerinnen erschossen. Auf der Flucht tötete er drei weitere Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. 13 Menschen wurden bei dem Amoklauf verletzt.

Jörg K., der am Dienstag erstmals seit drei Monaten wieder zu der Verhandlung erschienen war, wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen, weil er eine seiner Waffen sowie Munition unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt hatte. Zu Prozessbeginn kündigte der Vorsitzende Richter an, dass der Angeklagte auch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden könnte. Ihm droht bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz höchstens ein Jahr Haft. Sollte der 52-jährige Unternehmer auch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden, könnte er zu bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe verurteilt werden.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte habe nicht nur gegen das Waffenrecht verstoßen, sondern sich auch der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in 13 Fällen schuldig gemacht.

Den meisten Hinterbliebenen, die als Nebenkläger im Prozess auftreten, geht die Forderung der Staatsanwaltschaft nicht weit genug. Sie wollen den Vater des Amokläufers im Gefängnis sehen und sprachen sich in ihren Plädoyers für eine Haftstrafe von einem bis zu drei Jahren aus. Das Urteil wird für Donnerstag nächster Woche erwartet. (epd)