Der Vater von Amokläufer Tim K. aus Winnenden ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Eltern der Opfer sehen dies als Warnung an Waffenbesitzer.

Stuttgart. Ist das gerecht? Sein Sohn hat 15 Menschen auf dem Gewissen und nun muss der Vater, der die Tatwaffe nicht wegschloss, noch nicht mal hinter Gitter. Dieter Kleisch ist bitter enttäuscht über die Bewährungsstrafe von 21 Monaten für den 52-jährigen Unternehmer. „Wäre diese Waffe nicht gewesen, würde meine Tochter heute noch leben“, sagt er mit rot geweinten Augen. Hardy Schober, das Gesicht des nach dem Amoklauf von Winnenden gegründeten Aktionsbündnisses, hatte vor dem Urteil gefordert: „Und wenn es nur für ein Vierteljahr ist, aber er muss ins Gefängnis.“

Aber nachdem Richter Reiner Skujat im Landgericht Stuttgart gut zweieinhalb Stunden lang sein Urteil sensibel begründet hat, äußern sich andere Hinterbliebene nachdenklicher: „Rache und Sühne ist nicht das, was man von einem Urteil erwarten kann“, meint etwa Gisela Mayer, die ihre Tochter verloren hatte. Der Anwalt einiger Nebenkläger, Jens Rabe, sagt sogar: „Wir können sehr gut damit leben.“

Für Rabe war das Motto „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ aus dem Alten Testament ohnehin nicht der Maßstab. Ihm kam es auf etwas anderes an: „Das gesellschaftliche Signal dieses Urteils ist, dass es im Umgang mit Waffen kein Laisser-faire geben kann.“ Das sei besonders wichtig für viele Eltern der Opfer, die das Waffenrecht auch fast zwei Jahre nach dem Massaker noch immer für viel zu lasch halten.

Die 18. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hatte den 52-jährigen Unternehmer der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der 14-fachen fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen, weil er die spätere Tatwaffe leicht zugänglich aufbewahrt hatte. Dass er auch wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt wurde, rückte schon fast etwas in den Hintergrund.

Das hatte zu Beginn des Strafverfahrens noch anders ausgesehen. Denn die 13. Jugendkammer war in ihrem Eröffnungsbeschluss zunächst nur von einer Verletzung des Waffenrechts ausgegangen. Eine strafrechtliche Verantwortung für den Massenmord seines 17 Jahre alten Sohnes Tim und die vielen Verletzten des Massakers sei dem Vater nicht zuzurechnen. Denn dieser könnte auch ohne Wissen des Vaters den Code für den Waffenschrank gekannt haben. Damit hätte der Amokschütze das Blutbad am 11. März 2009 auch dann anrichten können, wenn der Vater die Tatwaffe nicht unverschlossen im Schlafzimmerschrank verwahrt hätte.

Dieser juristischen Konstruktion des „rechtmäßigen Alternativ-Verhaltens“ erteilten die Richter der 18. Kammer, zu der das Verfahren verlagert worden war, jedoch eine klare Absage. Erstens gebe es keinerlei Belege dafür, dass Tim K. Zugang zum Waffentresor hatte und zweitens hätte dies den Vater seiner Verantwortung für die Sicherung seiner Waffen nicht enthoben. Denn der Angeklagte habe auch jede Menge Patronen in der Wohnung herumliegen lassen und damit dem Sohn die Möglichkeit gegeben, sich über Wochen mit einem Munitionsvorrat einzudecken. Schließlich hatte er beim Amoklauf 285 Patronen dabei.

Die Verteidiger zeigten sich über das Urteil enttäuscht. Vor allem die völlig unterschiedliche Bewertung ein und desselben Sachverhalts durch zwei Strafkammern desselben Landgerichts bietet ihnen aus ihrer Sicht genügend Ansatzpunkte für einen Antrag auf Revision beim Bundesgerichtshof. Wie groß ihre Erfolgschancen sind, ist unklar. Denn der Vorsitzende Richter Reiner Skujat hatte sich während der 29 Verhandlungstage intensiv darum bemüht, keine Revisionsgründe entstehen zu lassen.

Zahlreiche Beweisanträge wurden zugelassen und insgesamt 36 Zeugen sowie 9 Sachverständige gehört. Und in der Urteilsbegründung setzte sich Skujat lange mit den hohen Erwartungen der Öffentlichkeit und der Angehörigen an das Verfahren auseinander. So sei das Schweigen und Fernbleiben vor Gericht dem Angeklagten nicht negativ angerechnet worden. Er habe nur seine Rechte in Anspruch genommen, auch wenn ein Zugehen auf die Hinterbliebenen und ein klares Zeichen der Reue von Anfang an wünschenswert gewesen wäre. Schober meint sogar: „Er hätte gleich am Anfang sein Schweigen brechen müssen, dann hätten wir ihm verziehen.“

Aus Sicht Skujats könne man den Angeklagten auch für mögliche Gefühlskälte oder Sprachlosigkeit im Elternhaus des Amokschützen nicht bestrafen: „Über ein Versagen bei der Erziehung oder über eine Lebensführungsschuld hatte die Kammer nicht zu befinden.“ Dies dürfte manchen Angehörigen zu schaffen machen. Schließlich sehen sie genau darin die Hauptursache dafür, dass Tim K. zum Massenmörder wurde. Und für den trauernden Vater Kleisch sind auch mögliche Klagen auf Schadensersatz kein Trost: „Ich kann mir keine neue Tochter kaufen.“