Der Gutachter äußerte sich über das Verhalten und die Persönlichkeit des 17-Jährigen. Demnach litt Tim K. an einer schweren Persönlichkeitsstörung.

Stuttgart. Im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden gibt es laut Staatsanwaltschaft Hinweise auf eine versuchte Strafvereitelung durch die Betreuerin der Familie des Amokläufers. Wie Oberstaatsanwalt Hans-Otto Rieleder am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart sagte, wurden bei der Durchsuchung der Wohnung der Betreuerin Beweismittel gesichert, die sowohl Hinweise auf eine Falschaussage wie auf eine versuchte Strafvereitelung liefern. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die ehrenamtliche Helferin ein Strafverfahren eingeleitet, nachdem sie vor Gericht ihre frühere Aussage zurücknahm, die Eltern seien über Tötungsfantasien ihres Sohnes informiert gewesen seien.

Vor der geplanten Vernehmung der Notfallseelsorgerin am Nachmittag stellte der Vorsitzende Richter Reiner Skujat klar, dass der Frau aufgrund des bestehenden Strafverfahrens gegen sie wegen des Verdachts der Falschaussage und der Strafvereitelung ein Auskunftsverweigerungsrecht zustehe.

Psychiater: Risikoprofil eines schwer gestörten Täters

Zuvor hatte ein von der Nebenklage beauftragter psychiatrischer Gutachter über das Verhalten und das Persönlichkeitsbild des 17-jährigen Schützen ausgesagt. Demnach litt der 17-Jährige an einer schweren kombinierten Persönlichkeitsstörung und passte nahtlos in das Risikoprofil der persönlichkeitsgestörten Täter. Möglicherweise litt er auch an einer schizophrenen Psychose. Der Psychiater wies zudem auf die Chatprotokolle der Schwester des Amokläufers zwischen April und November 2008, wonach sie sich schwere Sorgen um den depressiven, zerbrochenen Zustand ihres Bruders machte. Dies beweise dem Psychiater zufolge, dass die psychischen Auffälligkeiten des Amokschützen bereits Monate vor der Tat erkennbar waren. Zwar hätten die Eltern richtig gehandelt, indem sie ihn psychiatrisch behandeln ließen. Allerdings hätten sie ihm auch den Zugang zu Waffen verweigern müssen.

Der Vater von Tim K. muss sich seit Mitte September vor Gericht verantworten, weil er laut Anklage seinem Sohn Zugriff auf eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie Munition ermöglicht hat. Der 17 Jahre alte Schüler hatte am 11. März 2009 bei einem Amoklauf in Winnenden und seiner anschließenden Flucht in Wendlingen 15 Menschen und anschließend sich selbst getötet. Viele der Opfer starben durch Kopfschüsse. Die Tatwaffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet.