Kachelmann-Anwalt Birkenstock beschuldigt Alice Schwarzer, sich nicht an eine Unterlassungserklärung gehalten zu haben.

Köln/Mannheim. Die Berichterstattung über den Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann hat erneut zu juristischem Streit geführt: Ein Sprecher des Landgerichts Köln sagte am Montag,Kachelmann-Anwalt Reinhard Birkenstock habe einen Ordnungsgeldantrag gegen „Emma“-Herausgeberin Alice Schwarzer eingereicht. Er wirft Schwarzer vor, sich nicht an eine Unterlassungserklärung gehalten zu haben. Das Landgericht hat über den Antrag noch nicht entschieden. Zurzeit wartet es auf eine Reaktion von Schwarzer.

Schwarzer hatte Birkenstock Mitte Oktober in einem Artikel vorgeworfen, das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann zu diffamieren. So habe er die Frau als Stalkerin bezeichnet. Der Anwalt bestritt dies und versicherte, dass er dies niemals gesagt habe. Daraufhin erließ das Landgericht eine einstweilige Verfügung, in der Alice Schwarzer die Wiederholung dieser Behauptung untersagt wurde. Nach Darstellung Birkenstocks hat sie sich daran aber nicht gehalten.

Prozess wird bis Ende März dauern

Unterdessen wurde bekannt, dass der Prozess um den Wettermoderator Jörg Kachelmann wohl bis Ende März dauern wird. Wie ein Sprecher des Landgerichts Mannheim bestätigte, hat die 5. Große Strafkammer bis 31. März 2011 insgesamt 19 weitere Prozesstage vorgesehen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft wurden gebeten, sich die Verhandlungstage offen zu halten. Meldungen, wonach das Urteil Ende März falle, bestätigte der Sprecher nicht. Es sei offen, wann das Urteil verkündet werde. Nächster Verhandlungstag ist der 1. Dezember.

Der Prozess läuft seit Anfang September. Allein an vier Verhandlungstagen wurde Kachelmanns frühere Freundin vernommen. Die 37-jährige Radiomoderatorin gibt an, dass sie am 9. Februar 2010 nach einem Beziehungsstreit von Kachelmann mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden sei. Ihre Vernehmung erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit.Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Tat und spricht von einer Falschbeschuldigung. Seine Verteidiger gehen davon aus, dass die Ex-Freundin und Nebenklägerin sich die Verletzungen am Hals und den Beinen selbst zugefügt habe.

Eine Gynäkologin, die das mögliche Opfer am Morgen nach der angeblichen Tat untersucht hatte , gab an, blaue Flecke an der Innenseite der Oberschenkel auch schon bei einem anderen Vergewaltigungsopfer gesehen zu haben. Die Frau habe auch nicht selbst auf ihre Verletzungen hingewiesen.

In dem Prozess sollen noch zahlreiche medizinische und psychiatrische Gutachter gehört werden. Das Gericht hat vier Sachverständige bestellt, Kachelmann hat weitere fünf Privatgutachter beauftragt.