Kachelmanns langjährige Freundin beschuldigt den Wettermoderator, sie nach einem Streit mit dem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Am Mittwoch sollte sie vor Gericht aussagen. Doch dazu kam es nicht. Das Gericht stoppte den Prozess nach einem erneuten Befangenheitsantrag von Kachelmanns Richter.

Mannheim. Der Prozess um eine angebliche Vergewaltigung gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist am Mittwoch nach heftigen Verfahrensstreitigkeiten zwischen Gericht und Verteidigung erneut unterbrochen worden. Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock hat zum zweiten Mal einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Nun ist der Prozess unterbrochen, ohne dass die Vernehmung des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers inhaltlich überhaupt begonnen hatte. Die 37-jährige Radiomoderatorin soll nun am kommenden Montag (18. Oktober) vernommen werden. Die langjährige Freundin beschuldigt Jörg Kachelmann, sie in der Nacht zum 9. Februar 2010 nach einem Streit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Tat, seine Verteidiger sprechen von einer "Falschanschuldigung".

Mit großer Spannung hatte man auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen Opfers gewartet. Alles war bereits vorbereitet: Das Gericht hatte eine Videokamera aufgebaut, sodass die acht anwesenden Gutachter ihr Gesicht während ihrer Vernehmung auf einer Leinwand beobachten können. Zu inhaltlichen Aussagen kam es aufgrund der Verfahrensstreitigkeiten aber nicht. Als die Verteidigung ihren Befangenheitsantrag stellte, schüttelte die in Schwarz gekleidete Frau ihren Kopf und lächelte. Ihr Verteidiger Thomas Franz sieht in den Verfahrensanträgen von Kachelmanns Anwälten auch eine Taktik. Dadurch wolle die Verteidigung erreichen, dass in der Presse immer wieder über ihre Falschaussage in einer Randfrage berichtet werde.

Fest steht, dass das mögliche Opfer die Vorgeschichte des Streits teils falsch dargestellt hatte. Sie gab zunächst an, sie habe anonym Flugtickets mit dem Namen Kachelmanns und dem einer anderen Frau zugeschickt bekommen. Weiter habe ein Schreiben mit der Notiz „Er schläft mit ihr“ beigelegen. Später musste sie einräumen, dass sie diesen Satz selbst geschrieben hatte.

Die Verteidigung folgert nun, dass auch die Vergewaltigung eine Lüge ist. Deshalb forderte sie eine Belehrung der Zeugin über ihr Zeugnisverweigerungsrecht, falls sie sich durch ihre Aussage selbst strafbar mache. Das Gericht lehnte diesen Antrag jedoch als unzulässig ab. Eine Zeugenbelehrung schütze nicht den Angeklagten, sondern die Zeugin. Die Anwälte hätten deshalb kein Recht, eine andere Zeugenbelehrung zu beantragen, so der Vorsitzende Michael Seidling.

Anwalt Birkenstock quittierte das mit einem Befangenheitsantrag. Es bestehe der Verdacht, dass die Richter eine Falschaussage der Zeugin ausschließen und eine spätere Strafverfolgung wegen Falschbeschuldigung für ausgeschlossen halten. Es ist bereits der zweite Ablehnungsantrag der Verteidigung, der erste war am ersten Verhandlungstag gestellt worden und gescheitert.

Über die Befangenheit muss nun eine andere Kammer des Landgerichts Mannheim entscheiden. Unabhängig davon wird der Prozess aber erst einmal in alter Besetzung weitergehen. Die für das Verfahren zentrale Aussage der Ex-Freundin wird am Montag jedoch hinter verschlossenen Türen erfolgen.

Die Auseinandersetzung um die Ablehnung des Gutachters Bernd Brinkmann wurde am Montag beendet. Die 5. Große Strafkammer blieb beim Ausschluss des Rechtsmediziners wegen Besorgnis der Befangenheit. Der Antrag der Anwälte auf Korrektur dieser Entscheidung wurde von der Strafkammer abgewiesen.