In dem Verfahren geht es den Verstoß gegen das Waffengesetz. Allerdings ist auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung denkbar.

Stuttgart. Anderthalb Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden muss sich ab dem Vormittag der Vater des Täters vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Ihm wird vorgeworfen, die Tatwaffe unverschlossen im elterlichen Schlafzimmer aufbewahrt zu haben und damit eine Mitschuld an dem Verbrechen mit 16 Toten zu tragen. Zum Prozessauftakt am Donnerstag forderten Politiker schärfere Kontrollen von Waffenbesitzern.

Die 3. Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts will in dem Verfahren einem Verstoß gegen das Waffengesetz nachgehen. Allerdings ist auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung denkbar, so dass bis zu fünf Jahre Haft für den Vater des Amokläufers möglich sind. Der Prozess ist mit 27 Verhandlungstagen zunächst bis zum 11. Januar 2011 angesetzt.

Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden bei Stuttgart neun Schülerinnen und Schüler sowie drei Lehrerinnen erschossen. Auf der Flucht tötete er drei weitere Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm.

Nach Ansicht des Grünen-Bundesvorsitzenden Cem Özdemir sind entgegen anderslautender Ankündigungen unmittelbar nach der Tat die Waffengesetze in Deutschland nicht ausreichend verschärft worden. „An Waffenschein und Schusswaffen kommt man nach wie vor zu leicht, die Altersgrenze fürs Sportschießen ist mit zwölf zu niedrig, es gibt keine Pädagogen in Schützenvereinen“, sagte Özdemir der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagsausgabe). Es sei ein „sinnloses Risiko, dass zwölf Millionen Schusswaffen in Privathaushalten lägen". Bislang habe die Waffenlobby entsprechende Gesetzesänderungen verhindert.

Vorgeschriebene Kontrollen fänden kaum statt, obwohl es bei Stichproben in einem Drittel bis zur Hälfte der Fälle Beanstandungen gebe, kritisierte Özdemir. Auch der Obmann der Union im Innenausschuss des Bundestages, Reinhard Grindel (CDU), sprach sich für mehr Kontrollen aus. „Der ein oder andere Landrat beziehungsweise Bürgermeister sollte vielleicht mal in den Ordnungsämtern schwerpunktmäßig Personal einsetzen, um diese Kontrollen durchzuführen“, forderte Grindel am Donnerstag im Inforadio des RBB

+++ Das Waffenrecht in Deutschland +++

Nach dem Amoklauf wurden strengere Sicherheitsbestimmungen erlassen, wie Waffen aufbewahrt werden müssen. Zudem wurde die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen von 14 auf 18 Jahre angehoben.