Der Prozess gegen Jörg Kachelmann neigt sich dem Ende. Am 31. Mai wird das Urteil verkündet. Der Angeklagte gab seine Heirat bekannt.

Mannheim. Der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann geht in die Schlussrunde. Am 18. Mai werden die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage plädieren, am 24. Mai folgen die Plädoyers der Verteidigung. Das Landgericht Mannheim will sein Urteil am 31. Mai verkünden, wie der Vorsitzende Richter Michael Seidling am Mittwoch bekannt gab. Zuvor gab es am 41. Verhandlungstag noch einmal Medienschelte. Die 5. Große Strafkammer lehnte den Antrag der Verteidigung auf Durchsuchung der Redaktionen von „Focus“ und „Bild am Sonntag“ ab. Die Medien hatten über die Aussage der Schweizer Zeugin berichtet, „Bild“ hatte auch ein Foto veröffentlicht. Verteidiger Johann Schwenn kritisierte die Ablehnung der Durchsuchung, da diese Medien gezielt versucht hätten, den Prozessverlauf zu beeinflussen. Schwenn sagte: „Das Gericht hat die Chance verpasst, Journalisten und Verlegern einmal richtig heimzuleuchten.“

Richter Seidling erwiderte, man sei sich darin einig, dass es im Fall Kachelmann „eine Medienberichterstattung unbekannten Ausmaßes gibt“. Der beisitzende Richter Bock ergänzte, man wolle hier keine einzelnen Medien herausgreifen. Aber nach seiner Feststellung seien auch in seriösen Medien „häufig Fakten nicht mitgeteilt worden“. Vielfach seien auch Fakten und Wertungen vermischt worden. Im Übrigen gebe es Vergewaltigungsprozesse mit 58 Verhandlungstagen. Es sei also nicht so, „dass wir hier etwas Einmaliges machen“. Das Gericht könne von der Presse erwarten, dass sie das recherchiere, sagte Bock.

Auch der Beweisantrag der Staatsanwaltschaft wurde abgelehnt, Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker zu vernehmen, weil er der „Bild“-Zeitung Informationen gezielt zugeleitet hätte, um eine negative Berichterstattung zu vermeiden. Die Kammer sah das als unerheblich an. Denn Kachelmann sei schon im Ermittlungsverfahren einer „ausufernden Medienbegleitung“ ausgesetzt gewesen. Daran ändere sich auch bei einer gezielten Informationsweitergabe des Anwalts nichts.

Erfolglos blieb schließlich der Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Rechtsmediziner Rainer Mattern. Die Besorgnis, er sei voreingenommen, sei unbegründet. Mattern habe seinen Auftrag nicht überschritten, als er untersuchte, ob die Halsverletzungen der Ex-Freundin vom Messerrücken stammen können. Denn die Ex-Freundin habe bei ihren Aussagen mehrfach angegeben, dass Kachelmann ihr die „Klinge“ des Küchemessers an den Hals gehalten habe. Das Wort Schneide sei nicht gefallen. Damit habe die Untersuchung nahe gelegen, ob die Halsverletzungen vom Messerrücken stammen können, so die Kammer. Gutachter Mattern hatte im Ergebnis bejaht, dass die Halsverletzungen vom Messerrücken stammen können. Die Schneide sei dagegen unmöglich, weil sie starke Blutungen verursacht hätte, die jedoch nicht vorlagen.

Kachelmann ließ am Ende der Beweisaufnahme offiziell seine Heirat bestätigen. Pflichtverteidigerin Andrea Combé ging außerhalb der Hauptverhandlung ins Richterzimmer. Die Strafkammer gab anschließend bekannt, dass Kachelmann am 9. März Mirjam zur Frau genommen habe Es handelt sich um die Studentin, die im März 2010 bei der Verhaftung Kachelmanns im Frankfurter Flughafen dabei war und in Mannheim als erste Kachelmann-Freundin vernommen worden war. Bei ihrer Aussage am 15. September 2010 war sie noch nicht mit ihm verheiratet und auch nicht verlobt.

Die Beweisaufnahme konnte am Donnerstag jedoch noch nicht offiziell geschlossen werden, weil der obligatorische Auszug aus dem Strafregister noch eingeführt werden muss. Das wird am Mittwoch, dem nächsten Verhandlungstag, erfolgen. Danach beginnt das Plädoyer der Staatsanwaltschaft.