Bund hat Wasserhaushaltsrecht verschärft . Landkreis überprüft nun, ob Überschwemmungsgebiete noch ausreichen

Lüneburg. Bedächtig fließt die Ilmenau dieser Tage durch die Landschaft Richtung Elbe. Kaum vorstellbar, dass die Ilmenau auch ein ganz anderes Gesicht hat. Denn der größte Fluss in der Lüneburger Heide plätschert nicht immer nur friedlich vor sich hin, er kann auch richtig gefährlich werden.

"Vorsicht", sagt deshalb auch Stefan Bartscht. "Bei heftigem Dauerregen oder starker Schneeschmelze, wenn das Wasser nicht richtig abfließen kann, wird aus der kleinen harmlosen Ilmenau ganz schnell ein Fluss, der sich breit macht und riesige Flächen überflutet", so der Fachdienstleiter Umwelt bei der Kreisverwaltung Lüneburg. Heftig war es zuletzt 2002, als die Ilmenau den Treidelweg in Bardowick und die Kreisstraße an der Ilmenau-Brücke in Wittorf überflutet hatte, sodass sie unpassierbar waren.

Die Mitarbeiter des Fachdienstes Umwelt beim Kreis überprüfen gerade, ob die Überschwemmungsflächen der Ilmenau im Kreisgebiet noch ausreichen. Die Grundlage dafür liefert das Land, das neue Berechnungen anstellt zum größten möglichen Hochwasser, dem sogenannten 100-jährigen Hochwasser. "Es wird geschaut, ob der Klimawandel schon Einfluss genommen hat und deshalb die Überschwemmungsgebiete noch groß genug sind", erklärt Bartscht.

Solche Kontrollen finden derzeit überall an den Flüssen in Niedersachsen statt. An denen mit dem höchsten Gefahrenpotenzial zuerst. "Die Überschwemmungsgebiete werden, wenn nötig, neu festgelegt, weil der Bund sein Wasserhaushaltsrecht deutlich verschärft hat bei den Überschwemmungsflächen der Flüsse und dieses in das niedersächsische Wassergesetz eingeflossen ist", sagt Bartscht.

Das bedeute für den Landkreis Lüneburg aber nicht zwingend, dass die Flächen größer werden. "Wir gehen nicht davon aus, dass es zu außergewöhnlichen Veränderungen kommt."

Doch auf die Gefährdung durch ein Ilmenau-Hochwasser müsse die Region gut vorbereitet sein, indem Vorkehrungen getroffen werden. Verbindliche Regelungen dafür liefere das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes im Paragrafen 78, so Bartscht. Danach ist es in festgesetzten Überschwemmungsgebieten untersagt, neue Baugebiete auszuweisen, Mauern, Wälle oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers zu errichten, wassergefährdende Stoffe zu lagern oder Grünland in Ackerland umzuwandeln.

"In der Vergangenheit wurden viele Fehler gemacht, die es gilt, jetzt und in der Zukunft zu verhindern. Es wurde zu dicht an die Flüsse heran gebaut, sie wurden begradigt und der Hochwasserabfluss wurde nicht berücksichtigt", sagt der Fachdienstleiter Umwelt.

Im Landkreis Lüneburg berührten die Überschwemmungsgebiete der Ilmenau meistens landwirtschaftliche Flächen. "Vor allem zwischen Melbeck und der Roten Schleuse in Lüneburg liegen Felder, Wiesen und viel Grünland. Das ist ein unproblematisches Gebiet", sagt Bartscht. Zumal Wohnhäuser bei Hochwasser nicht gefährdet werden. Der Ilmenau am nächsten stehen die Gebäude am Petersberg in Deutsch Evern. "Aber die liegen höher als der Fluss. Die Anwohner wissen, dass ihre Gärten überflutet werden."

In der Stadt Lüneburg sei das Gebiet zwischen Lösegraben und Ilmenau als Überschwemmungsfläche ausgewiesen. "Am Stint kann der Wasserstand kräftig ansteigen." Die Freiflächen am Fluss prägen nicht nur das Ortsbild von Bardowick, sie sind auch wichtig für den Abfluss des Ilmenau-Hochwassers. Zwischen Bardowick und Wittorf kann bei Hochwasser Gefahr für den Straßenverkehr herrschen, wenn die Ilmenau sich so breit macht und auch Straßen überflutet wie im Bereich des Bardowicker Sportplatzes und der Wittorfer Brücke.

Hinter St. Dionys wurde der Fluss durch den Bau des Ilmenau-Kanals verkürzt. Bartscht: "Von dort bis zur Elbe ist das Land zum Schutz vor Überschwemmungen eingedeicht." Und damit relativ sicher.