Betreten und Befahren verboten heißt es für Anwohner und Spaziergänger

Bleckede. Der Erste Kreisrat Jürgen Krumböhmer ist genervt. Katastrophentouristen sind ihm ebenso wie den Deichverbänden ein Dorn im Auge. "Sie treten die Deiche kaputt, wenn sie auf ihnen herumlaufen", sagt Krumböhmer. Der Verwaltungsmitarbeiter macht klar, dass die Dämme wichtige und sensible Schutzanlagen sind, auf denen Hochwassertouristen nichts zu suchen haben - weder zu Fuß, noch mit Fahrzeugen und Pferden. Doch leider gibt es Unbelehrbare. "Am vorigen Wochenende fuhr ein Mann mit einem Quad auf einem der Deiche umher und beschädigte so die Grasnarbe", so der Erste Kreisrat. Den Mann erwartet ein Bußgeld.

Der Landkreis arbeitet an einem Betretungsverbot für die Hochwasserschutzanlagen, das in Kraft treten soll, sobald der Katastrophenfall festgestellt wird. Der Nachbarkreis Lüchow-Dannenberg hat ein solches bereits erlassen.

Katrin Peters, Sprecherin des Landkreises Lüneburg, sagt, die grünen Deiche sind tabu. Mit Pflastersteinen befestigte Stellen, die es einigen Stellen gibt, dürften jedoch betreten werden. Gleiches gilt für die Verteidigungswege hinter den Dämmen. Allerdings wird auch damit bald Schluss sein. Denn der Kreis wird Sperrungen von Wegen und Straßen in Deichnähe anordnen. "Damit Einsatzfahrzeuge im Notfall freie Fahrt haben und die Deichverteidigung gesichert ist", so Peters.

Die Elbdeiche bestehen aus einem Sandkern, der binnen- und außendeichs mit schwer wasserdurchlässigem Material wie Kleie oder Lehm abgedeckt ist. In die gesamte Oberfläche ist eine fünf Zentimeter starke Oberbodenschicht eingearbeitet, um den Graswuchs zu ermöglichen. Das Gras erhöht die Stabilität des Damms und schützt ihn vor Erosionen durch Wind und Wasser. Um die Grasnarbe kurz und dicht zu halten und um den Boden fest zu trampeln, werden Deiche von Schafen beweidet.

Mit den Eindeichungen an der Elbe wurde bereits im 12. Jahrhundert begonnen. Der Artlenburger Deichverband wird in der Deich- und Sielordnung für das Fürstentum Lüneburg vom April 1862 erwähnt. In der jetzigen Form wurde der Artlenburger Deichverband 1889 gegründet. Die Deiche des Artlenburger Deichverbandes schützen von der Ilmenaumündung bis Bleckede das Niederungsgebiet der Winsener- und Lüneburger Elbmarsch.

Der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband ist seit 2004 für die rechtselbischen Schutzdämme zuständig. Er ist Rechtsnachfolger des einstigen Neuhauser Deichverbandes, der 1998 gegründet worden war.