Im sechsten Harry Potter-Roman macht sich der junge Zauberer die Anmerkungen des “Halbblutprinzen“ in seinem Zaubertränkebuch zunutze und wird Klassenbester.

Leider sind Kritzeleien in geliehenen Büchern in der Realität selten so wertvoll. Bestes Beispiel dafür ist ein Großteil der Werke in der hiesigen Unibibliothek.

Man müsste eigentlich meinen, dass ein Beschädigungsverbot unnötig sei - schließlich unterstellt man Studenten einen gewissen Grad an Intelligenz. Doch leider ist es sehr beliebt, mit Bleistift oder gar Kugelschreiber Stellen zu markieren und Gedankengänge zu verewigen. Die von der Industrie hergestellte Abhilfe in Form von Klebezetteln oder ähnlichem wird scheinbar ignoriert.

Ob Faulheit oder Geldnot der Grund dafür ist, vermag man nicht zu sagen. Auch von Seiten der Bibliothek scheint gegen diese Sachbeschädigung kein Kraut gewachsen zu sein, werden die Bücher doch weder bei der Ausleihe noch nach der Rückgabe kontrolliert.

Will man sich trotzdem vor einer höchst unwahrscheinlichen Beanstandung schützen, kann man sich bei der Ausleihe ein entsprechendes Formular ausfüllen lassen. Davon macht aber kaum ein Student Gebrauch, denn dann müsste ja für fast jedes ausgeliehene Buch Schreibarbeit erledigt werden. Und da der Zettel auch nur bestätigt, dass in das Buch hineingeschrieben wurde, könnte man ihn auch als Freibrief für weitere Kritzeleien verstehen.

Wir werden also mit beschmierter Literatur leben müssen. Wäre sie für uns nur wenigstens auch so nützlich wie für den berühmten Harry Potter: in Reinemache-Spruch für Leihbücher wäre schon einmal ein Anfang.

Täglich in der Lüneburger Rundschau: Die Kolumne "Campus inside"