Im Dauerstreit der Koalition über die Vorratsdatenspeicherung verlangt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) jetzt eine rasche Lösung.

Berlin. „Es muss in absehbarer Zeit eine Entscheidung geben“, sagte Merkels Sprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Zuvor hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen Gesetzentwurf vorgelegt, den Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Unionsfraktion ablehnen.

Die Ministerin habe entsprechend ihrer bereits bekannten Eckpunkte eine „grundrechtsschonende Alternative“ zur Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen, sagte ein Sprecher ihres Ministeriums. Nun beginne der Abstimmungsprozess mit dem Innenministerium. Dieser laufe „mit zur Zeit noch unterschiedlichen Haltungen, aber mit dem Ziel einer Einigung“, sagte der Sprecher.

In dem Entwurf sei das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren geregelt, berichtet die „Welt“. Statt sämtliche Telekommunikationsdaten aller Bürger ohne Anlass zu speichern, würden damit nur die bei den Unternehmen ohnehin vorhandenen Daten „eingefroren“. Das solle nur bei einem konkreten Anlass geschehen, der die „Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten“ erforderlich mache.

Der Entwurf trage „wesentlichen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden angemessen Rechnung“, zitiert das Blatt aus der Begründung. Er begrenze aber „die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß“.

Innenministerium schweigt

Das Innenministerium erklärte, man habe den Entwurf erst am Donnerstagabend erhalten und könne inhaltlich noch nichts sagen. „Wir werden im Rahmen der Ressortabstimmung dazu Stellung nehmen“, sagte ein Sprecher. Als unfreundlichen Akt wollte er die Vorlage des Gesetzentwurfes nicht werten: „Von Provokation will ich hier gar nicht sprechen.“

Allerdings widerspricht der Entwurf inhaltlich den Vorstellungen der Union. Seibert sagte, das Instrument der Vorratsdatenspeicherung sei unentbehrlich, um Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Die Bundeskanzlerin vertraue auf eine Einigung der Ressorts.

Die Union will die Anbieter von Telefon- und Internetdiensten verpflichten, Daten möglichst umfangreich und auch ohne konkreten Anlass zu speichern, damit die Sicherheitsbehörden im Fall einer schweren Straftat darauf zugreifen können.

CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach lehnte Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschlag rundweg ab. „Auf dieser Basis wird eine Verständigung nicht möglich sein“, sagte Bosbach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstagausgabe). Der Entwurf bleibe „weit hinter den Erfordernissen der Verbrechensbekämpfung zurück“. Zu seiner Charakterisierung „wäre selbst das Wort Placebo noch übertrieben“, sagte Bosbach.

Der FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae stärkte dagegen Leutheusser-Schnarrenberger den Rücken. „Die FDP lehnt eine anlasslose Speicherung von Daten ab“, erklärte er. Unnötig große Datensammlungen müssten vermieden werden. „Dies schützt unbescholtene Bürger vor unnötiger Überwachung“, meinte Thomae. „Gleichzeitig wird es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, wirksam gegen Straftaten vorzugehen.“

Polizeigewerkschaften entsetzt

Die Polizeigewerkschaften sehen das ganz anders. Der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, nannte das Koalitionsgerangel irrwitzig. Leutheusser-Schnarrenberger sei keinem Sachargument zugänglich, erklärte er. Die Deutsche Polizeigewerkschaft meinte, das „Quick-Freeze-Verfahren“ reiche keinesfalls und warnte: „Dieser Gesetzentwurf hat das Zeug zum Koalitionskiller.“

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann nannte den Koalitionsstreit nervtötend und stellte klar: „Wir wollen, dass Daten bei Verdacht auf schwerste Straftaten gespeichert werden können. Die Speicherfrist sollte deutlich unter sechs Monaten liegen. Und natürlich muss ein Richter vorher entscheiden.“

Der Linken-Rechtspolitiker Wolfgang Neskovic beschwor Leutheusser-Schnarrenberger, standhaft zu bleiben. „Die Justizministerin hat richtig erkannt, dass keine sich liberal nennende Partei den bürgerrechtlichen Zumutungen der Union beugen darf.“