Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger beenden Streit. Zentrale Abfrage von Flug- und Kontodaten. Einzelne Befugnisse laufen aus.

Berlin. Das koalitionsinterne Gezerre um die Anti-Terror-Gesetze ist vorbei. Die Regelungen werden größtenteils um vier Jahre verlängert, wie Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin verkündeten. Mehrere Befugnisse werden erweitert, andere fallen komplett weg.

Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Anti-Terror-Gesetze als Folge der Anschläge vom 11. September 2001 beschlossen. Die Sicherheitsbehörden bekamen damals erweiterte Befugnisse, auf Daten zuzugreifen – etwa Flugdaten oder Kontobewegungen von Terrorverdächtigen. Die Regelungen laufen im Januar 2012 aus.

Die Zukunft der Gesetze hatte für heftigen Streit zwischen Innenminister und Justizministerin gesorgt. Friedrich wollte den Großteil der Regelungen auf Dauer beibehalten und zum Teil noch verschärfen. Leutheusser-Schnarrenberger wehrte sich dagegen.

Der Kompromiss sieht nun eine erneute Befristung vor. Die Regelungen sollten in den kommenden vier Jahren weiter angewandt werden, «jedenfalls soweit sie notwendig sind», sagte Friedrich. Einige Befugnisse werden erweitert. So können Nachrichtendienste in Zukunft an zentralen Stellen Auskünfte über Flugbuchungen und Kontodaten von Terrorverdächtigen einholen. Bisher mussten sie diese Informationen einzeln bei Fluggesellschaften und Banken abfragen.

Andere Befugnisse werden dagegen gestrichen – etwa die Möglichkeit, Informationen über Postverkehr und Postfächer einzuholen. Auch der «kleine Lauschangriff» fällt künftig weg, also die Ausrüstung von Beamten mit Mikrofonen am Körper zur Eigensicherung. Diese Möglichkeit haben die Nachrichtendienste den Ministern zufolge nicht genutzt.

Nicht durchsetzen konnte sich Friedrich mit der Forderung, dass Ermittler auch Einsicht in die Bankschließfächer von Verdächtigen nehmen können. Auch seine Idee, dass Fluggesellschaften, die die Auskunft über Daten verweigern, ein Bußgeld zahlen müssen, wird nicht umgesetzt. Auf diese Verschärfungen habe er verzichtet, sagte der CSU-Politiker.

Leutheusser-Schnarrenberger räumte ein, es gebe einige Befugnisse, die die Behörden zur Terrorismusbekämpfung bräuchten. Die Gesetze würden aber nicht einfach durchgewunken oder pauschal entfristet.

Die Regierung will außerdem eine Kommission einrichten, die die Gesetzgebung seit den Terroranschlägen vom 11. September kritisch betrachtet. Die beiden Ressortchefs wollen das Gremium selbst leiten. Weitere Details zur Kommission sind noch unklar. Die beiden Minister wollen ihren Kompromiss möglichst noch in der kommenden Woche ins Kabinett einbringen.

CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sprach von einem «wichtigen Schritt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus». FDP-Generalsekretär Christian Lindner sagte, der Koalition sei es gelungen, die Sicherheitsinteressen des Landes mit dem Schutz der Grundrechte der Bürger zu versöhnen.

Polizeigewerkschafter begrüßten die Einigung ebenfalls, forderten aber eine zügige Einigung bei der Vorratsdatenspeicherung. Auch von mehreren Innenministern aus den Ländern kam dieser Appell. Bei diesem Streitthema kommen die beiden Berliner Ressortchefs bislang nicht voran.

Die Opposition reagierte mit Kritik auf den Kompromiss. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte, die Haltung der Regierung zu den Gesetzen sei noch unklar. Schließlich hätten sie einen Teil in eine Kommission abgeschoben. Grünen-Chefin Claudia Roth bezeichnete die Einigung als «windelweich». Mit der Vereinbarung solle «vor allem Koalitionsfrieden simuliert werden». Die Linke-Innenexpertin Ulla Jelpke beklagte, die Gesetze seien auch mit der Befristung ein Eingriff in die Grundrechte. (dapd/abendblatt.de)