Der deutsche Kampf gegen Attentäter muss kontrollierbar bleiben.

Eines vorweg: Die Anschuldigungen gegen die festgenommenen mutmaßlichen Terroristen sind noch nicht bewiesen. Sollte sich jedoch tatsächlich herausstellen, dass die drei Männer an einem Attentat gehindert worden sind, muss man all den Sicherheitsexperten recht geben, die seit Jahren in nervtötender Penetranz vor der Terrorbedrohung in Deutschland warnen.

Nur wer absichtlich wegschaut, kann dann noch behaupten, dass diese Warnrufe lediglich Ausdruck von Hysterie oder Panikmache sind. 2006 scheiterten Islamisten beim Versuch, Kofferbomben am Kölner Hauptbahnhof zu zünden, 2007 wurde die Sauerland-Gruppe beim Bombenbasteln festgenommen, diesmal sollte offenbar eine Splitterbombe in einem Bus gezündet werden. Die Gefahr ist da.

Dennoch liegt Bundesinnenminister Friedrich falsch, der am liebsten die sogenannten Anti-Terror-Gesetze dauerhaft etablieren will. Bislang wird dieses Maßnahmen-Bündel alle fünf Jahre auf seine Wirksamkeit hin überprüft und muss dann vom Bundestag erneut abgesegnet werden. So darf das Bundeskriminalamt inzwischen auch Anhänger ausländischer Terrorgruppen verfolgen, Verfassungsschützer können bei Banken oder Luftfahrtunternehmen Auskünfte über Terrorverdächtige einholen, Polizei und Geheimdienste teilen sich beispielsweise eine Anti-Terror-Datei. Das klingt nach wenig erschreckenden Regelungen, die zudem von vielen Experten für sinnvoll gehalten werden. Warum das Anti-Terror-Paket also bei seiner nächsten, Anfang 2012 geplanten Verlängerung nicht einfach völlig entfristen?

Weil es sich um eine Einschränkung unserer Freiheit handelt, wenn Bürger leichter ausgespäht werden können - ob diese Bürger es nun merken oder nicht. Und weil wir dem Staat ein mächtiges Instrument in die Hand geben, wenn trotz des Trennungsgebots von Geheimdiensten und Polizei diese nun verstärkt zusammenarbeiten dürfen. Entscheidend dabei ist: Der Staat muss jedes Mal aufs Neue begründen, warum er es für nötig hält, Sicherheit über Freiheit zu stellen. Aus unserer Geschichte wissen wir, wie gefährlich solch eine Umverteilung für Demokratien sein kann. Deshalb darf sie nur von den Vertretern des Volkes beschlossen werden.

Ein Punkt allerdings darf uns nicht daran stören: Glaubt man der Einschätzung von Terrorfahndern, muss der Bundestag noch sehr, sehr oft über eine Verlängerung entscheiden: Denn die Bedrohung wird uns noch lange begleiten.