Seit Jahren greifen die USA auf Daten der europäischen Bankkunden aus Europa zu. So funktioniert das Swift-Abkommen.

Hamburg. Das Swift-Abkommen ist nach dem belgischen Finanzdienstleister Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) benannt. Das Unternehmen wickelt nahezu alle grenzüberschreitenden Bankgeschäfte in Europa ab. Es ist für rund 8000 Banken und Finanzdienstleister in 206 Staaten der Erde tätig. Zu den Leistungen gehören Standardüberweisungen, Devisengeschäfte oder Aktienkäufe. Täglich meldet Swift mehr als 15 Millionen Transaktionen.

Seit Jahren haben die USA im Anti-Terror-Kampf auf Swift-Daten von Bankkunden aus Europa zugegriffen. Angaben wie Name, Betrag und Empfänger wurden an die Ermittler in den USA weitergeleitet. Dabei geht es allerdings nur um Überweisungen ins nicht-europäische Ausland wie in die USA, nach Asien und Afrika, nicht aber um Transaktionen innerhalb der EU.

Zu den Erfolgen des Abkommens zählen die US-Fahnder Erkenntnisse über die Sauerland-Gruppe und Terror-Organisationen in Großbritannien. Weil ein zentraler Swift-Server zum Jahreswechsel 2009/2010 von den USA in die Schweiz umgezogen ist, sind die Daten seitdem rechtlich dem US-Zugriff entzogen – und es ist eine neue Vereinbarung nötig.

Im November 2009 schlossen die EU-Innenminister das neue Swift- Abkommen. Doch das Europaparlament, das laut Vertrag von Lissabon der Vereinbarung zustimmen muss, lehnte die Vereinbarung Mitte Februar ab. Die Abgeordneten forderten mehr Datenschutz für EU-Bürger und fühlten sich als Volksvertretung übergangen.

Daraufhin handelte die EU-Kommission mit den USA einen neuen Vertrag aus. Nachdem das Europaparlament weitreichende Änderungen wie mehr Kontrolle beim Datentransfer erreicht hat, ist der Weg nun frei. Voraussichtlich wird das Parlament bereits am 7. Juli grünes Licht für das Swift-Abkommen geben, das dann im August in Kraft treten könnte.